Thüringische Landeszeitung (Jena)
Impfausweis muss nicht gelb sein
Zur Corona-Pandemie erreichen uns viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworten.
Es wird immer wieder vom gelben Impfausweis gesprochen. Ich bin Geburtsjahrgang 1950. Mein Ausweis, in dem alle meine Impfungen dokumentiert sind – auch meine erste CoronaImpfung –, ist lindgrün. Ist dieser Ausweis weiterhin gültig?
Es antwortet Silke Fließ aus dem Thüringer Gesundheitsministerium: Die Farbe des Dokuments spielt keine Rolle. Ein Impfausweis oder Impfpass, so erklärt das Internet-Lexikon Wikipedia, hat den Zweck, Impfungen sowie Impfstoffe nachzuweisen, die eine Person erhalten hat. Er soll zudem verhindern, dass falsche oder schon vorhandene Impfungen durchgeführt werden. Ein Impfausweis wird idealerweise bereits bei der Geburt ausgestellt. Bislang ist für dieses Dokument die Papierform der Standard, es wird jedoch zunehmend an der Einführung digitaler Impfnachweise gearbeitet. Das Ministerium spricht auch nicht vom „gelben Impfausweis“, sondern allgemein vom Impfnachweis oder Impfpass.
Ist der Impfausweis trotz digitaler Alternative noch gültig?
Dazu erklärt das Bundesgesundheitsministerium: Ja. Der digitale Impfnachweis ist lediglich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Das Heft ist weiterhin gültig.