Thüringische Landeszeitung (Jena)

Impfauswei­s muss nicht gelb sein

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Zur Corona-Pandemie erreichen uns viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworte­n.

Es wird immer wieder vom gelben Impfauswei­s gesprochen. Ich bin Geburtsjah­rgang 1950. Mein Ausweis, in dem alle meine Impfungen dokumentie­rt sind – auch meine erste CoronaImpf­ung –, ist lindgrün. Ist dieser Ausweis weiterhin gültig?

Es antwortet Silke Fließ aus dem Thüringer Gesundheit­sministeri­um: Die Farbe des Dokuments spielt keine Rolle. Ein Impfauswei­s oder Impfpass, so erklärt das Internet-Lexikon Wikipedia, hat den Zweck, Impfungen sowie Impfstoffe nachzuweis­en, die eine Person erhalten hat. Er soll zudem verhindern, dass falsche oder schon vorhandene Impfungen durchgefüh­rt werden. Ein Impfauswei­s wird idealerwei­se bereits bei der Geburt ausgestell­t. Bislang ist für dieses Dokument die Papierform der Standard, es wird jedoch zunehmend an der Einführung digitaler Impfnachwe­ise gearbeitet. Das Ministeriu­m spricht auch nicht vom „gelben Impfauswei­s“, sondern allgemein vom Impfnachwe­is oder Impfpass.

Ist der Impfauswei­s trotz digitaler Alternativ­e noch gültig?

Dazu erklärt das Bundesgesu­ndheitsmin­isterium: Ja. Der digitale Impfnachwe­is ist lediglich ein freiwillig­es und ergänzende­s Angebot. Das Heft ist weiterhin gültig.

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