Thüringische Landeszeitung (Jena)
Nachbar darf überstehenden Ast absägen
BGH-Urteil nach Streit über Kiefer
Wer sich über überhängende Äste vom Baum des Nachbarn ärgert, darf zur Astschere greifen – das gilt selbst dann, wenn der Baum infolge des Schnitts eingehen könnte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Freitag das im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Recht zur Selbsthilfe in einem solchen Fall.
Eine Einschränkung machten die obersten deutschen Zivilrichter jedoch: Wenn der übergriffige Baum geschützt ist, etwa durch eine Baumschutzsatzung, darf nicht einfach geschnitten oder gesägt werden. Über das Schicksal des eigentlichen Baums des Anstoßes, eine 40 Jahre alte Schwarzkiefer in Berlin, ist damit noch nicht endgültig entschieden. Ihre breite Krone ragt seit mindestens zwei Jahrzehnten in Nachbars Garten – und das über einige Meter.
Den Nachbarn stören die abfallenden Zapfen und Nadeln – monatlich muss er sie nach eigener Darstellung entsorgen. Er hatte vergeblich die Eigentümer der Kiefer zum Rückschnitt aufgefordert. Vor vier Jahren reichte es ihm, und er griff selbst zur Astschere. Deshalb wurde er von den Eigentümern der Kiefer verklagt. Sie fürchten um den sicheren Stand des Baumes. Am Berliner Landgericht hatten sie damit Erfolg. Der BGH hob das Berufungsurteil jedoch auf.