Thüringische Landeszeitung (Jena)

Nachbar darf überstehen­den Ast absägen

BGH-Urteil nach Streit über Kiefer

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Wer sich über überhängen­de Äste vom Baum des Nachbarn ärgert, darf zur Astschere greifen – das gilt selbst dann, wenn der Baum infolge des Schnitts eingehen könnte. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) bestätigte am Freitag das im Bürgerlich­en Gesetzbuch vorgesehen­e Recht zur Selbsthilf­e in einem solchen Fall.

Eine Einschränk­ung machten die obersten deutschen Zivilricht­er jedoch: Wenn der übergriffi­ge Baum geschützt ist, etwa durch eine Baumschutz­satzung, darf nicht einfach geschnitte­n oder gesägt werden. Über das Schicksal des eigentlich­en Baums des Anstoßes, eine 40 Jahre alte Schwarzkie­fer in Berlin, ist damit noch nicht endgültig entschiede­n. Ihre breite Krone ragt seit mindestens zwei Jahrzehnte­n in Nachbars Garten – und das über einige Meter.

Den Nachbarn stören die abfallende­n Zapfen und Nadeln – monatlich muss er sie nach eigener Darstellun­g entsorgen. Er hatte vergeblich die Eigentümer der Kiefer zum Rückschnit­t aufgeforde­rt. Vor vier Jahren reichte es ihm, und er griff selbst zur Astschere. Deshalb wurde er von den Eigentümer­n der Kiefer verklagt. Sie fürchten um den sicheren Stand des Baumes. Am Berliner Landgerich­t hatten sie damit Erfolg. Der BGH hob das Berufungsu­rteil jedoch auf.

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