Thüringische Landeszeitung (Jena)
Landkreise beraten über Teil-Impfpflicht
Ministerin besteht auf Umsetzung
Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) hat mit Blick auf entsprechende Äußerungen des Bautzener VizeLandrats klargestellt, dass es sich bei der berufsbezogenen Impfpflicht um ein Bundesgesetz handelt, das umgesetzt werden muss. Es sei den Kommunen nicht ins Belieben gestellt, das Gesetz zu befolgen.
Hintergrund ihrer Äußerung ist die Ankündigung von Bautzens Erstem Beigeordneten Udo Witschas, die Mitarbeiter seines Gesundheitsamtes würden die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht durchsetzen. Die Mitarbeiter in Bautzen würden keine Betretungs- und Betätigungsverbote aussprechen, sagte Witschas.
Werner erklärte auf Anfrage dieser Zeitung, dass das Gesetz in der jetzigen Form zwar nicht ausreichend sei und noch viele Fragen offen lasse – beispielsweise die nach Sanktionen für Mitarbeiter ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis oder die nach Ausnahmen im Fall einer gefährdeten Versorgung. Es gebe jetzt eine gemeinsame Arbeitsgruppe der Gesundheitsminister von Bund und Ländern, die genau diese Fragen klären werde.
Im Ergebnis der Arbeitsgruppe werde es in Thüringen einen Handlungsleitfaden für die Kommunen geben. Die Arbeitsgruppe werde auch noch genau klären, für welche Beschäftigten die einrichtungsbezogene Impfpflicht gelten soll, also beispielsweise auch für Hausmeister oder Handwerker, die zu einzelnen Aufträgen ins Haus kommen.
Die Greizer Landrätin Martina Schweinsburg (CDU) strebt derweil für diese Woche eine thüringenweite Abstimmung der Landräte zum Thema Teilimpfpflicht an. „Wir werden nicht aus lauter Angst vor diesem Gesetz gesundheitspolitischen Selbstmord begehen“, sagte sie. Die Thüringer Landkreise wiesen dank ihrer engagierten Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern und Kreisverwaltungen die niedrigsten Inzidenzen von ganz Deutschland auf.