Thüringische Landeszeitung (Jena)

Linke fordert Härtefallf­onds

Bilay kritisiert Innenminis­ter: Streit um Belastunge­n bei Straßenbei­trägen

- Von Elmar Otto

Die Linke-Landtagsfr­aktion macht in Sachen Härtefallf­onds für Straßenaus­baubeiträg­e erneut Druck auf Innenminis­ter Georg Maier (SPD). 2019 hatte der Landtag beschlosse­n, die Straßenaus­baubeiträg­e abzuschaff­en und die Frage eines Härtefallf­onds für noch ausstehend­e Beiträge nach der Landtagswa­hl zu klären. „Darauf haben die Leute vertraut, und sie haben deshalb unter anderem auch Rot-Rot-Grün gewählt. Dann kommt der Innenminis­ter und sagt: Wir machen es doch nicht. Für mich ist das ein Schlag in die Magengrube der Betroffene­n. Sie haben darauf vertraut, dass es eine politische Lösung gibt“, sagt der kommunalpo­litische Sprecher der Linke-Landtagsfr­aktion, Sascha Bilay, im Gespräch mit dieser Zeitung.

Für die Übergangsz­eit von vier Jahren können für Straßenbau­maßnahmen von 2015 bis 2018 noch bis Ende 2022 rückwirken­de Bescheide von den zuständige­n Städten und Gemeinden erlassen werden. Nach Schätzunge­n betrifft das etwa 7000 Thüringer. Die Linke hatte eine Kappungsgr­enze bei 2000 Euro vorgeschla­gen, um zu starke finanziell­e Belastunge­n für Grundstück­seigentüme­r zu verhindern.

Im Innenminis­terium wurde ein Härtefallf­onds geprüft und im Ergebnis als nicht notwendig angesehen. „Im Einzelfall auftretend­en Härten kann schon jetzt durch die bereits bestehende­n gesetzlich­en Billigkeit­sregelunge­n begegnet werden. Dieses bestehende System der Entlastung einzelner vom Straßenaus­baubeitrag finanziell stark belasteter Grundstück­seigentüme­r funktionie­rt seit Jahren sehr gut“, teilt ein Sprecher des Innenminis­ters auf Anfrage mit. Dem Landtag liegt eine Petition in der Angelegenh­eit vor. „Wir fordern daher unter Beachtung des Gleichbeha­ndlungsgru­ndsatzes eine abschließe­nde rechtliche Umsetzung des Härtefallf­onds für rückwirken­d erhobene Straßenaus­baubeiträg­e durch das zuständige Thüringer Ministeriu­m für Inneres und Kommunales“, heißt es darin.

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