Thüringische Landeszeitung (Jena)
Einführung von Schulkonten stockt
Verwaltungsvorschrift steht noch aus
Erfurt. Die flächendeckende Einführung von Schulkonten in Thüringen kommt nicht recht voran. Eine entsprechende Verwaltungsvorschrift liegt bislang nicht vor. Dabei hatte der Landtag den Weg dafür schon im April 2021 mit der Novelle des Schulgesetzes frei gemacht.
Geld für Klassenfahrten, von Fördervereinen oder bestimmte Mittel aus dem Digitalpakt sollen über die Schulkonten verwaltet werden.
Im Schulgesetz heißt es: „Für jede Schule wird ein Schulkonto eingerichtet und geführt. Dies erfolgt in der Regel im Namen des Freistaats Thüringen. Bestehende Schulkonten, welche durch Schulträger eingerichtet wurden, können weitergeführt werden.“
Auf Letzteres verweist auch ein Sprecher des Bildungsministeriums: Schulkonten hätten bereits vor der gesetzlichen Neuregelung auf Basis der Thüringer Schulordnung eingerichtet werden können. Man gehe davon aus, dass soweit ein Bedarf bestand, von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. „Mit dem Erlass einer sich derzeit in Erarbeitung befindlichen Verwaltungsvorschrift wird von Seiten des Bildungsministeriums nochmals auf das Führen eines Schulkontos hingewiesen, werden entsprechende einheitliche Regelungen zur Verfügung gestellt. Das Inkrafttreten ist für den Beginn des Schuljahres 2022/23 vorgesehen“, sagt der Sprecher.
In der CDU-Landtagsfraktion zeigt man sich über die Verzögerung vom Thüringer Bildungsminister Helmut Holter (Linke) verärgert. „Wir erwarten, dass dies nicht wieder eine von vielen unerfüllten Ankündigungen ist. Die Schulen benötigen endlich diese Konten, um eigenverantwortlich zusätzliche pädagogische Angebote unseren Schülern zu eröffnen“, sagt Fraktionsvize Christian Tischner im Gespräch mit dieser Zeitung.
Statistische Angaben über die Anzahl der Schulkonten, sowohl im Namen des Landes als auch im Namen des jeweiligen Schulträgers, liegen im Bildungsministerium nach eigenen Angaben nicht vor.