Thüringische Landeszeitung (Jena)
Deal mit mutmaßlichem Terrorchef
Der Bund wollte an Heinrich XIII. Prinz Reuß knapp 400 Hektar Wald im Saale-Orla-Kreis verkaufen
Peinlicher Fauxpas mitten in Deutschland: Während seit Monaten von höchster Stelle Ermittlungen gegen mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung geführt werden, verhandelt das Bundesfinanzministerium mit deren angeblichen Rädelsführer Heinrich XIII. Prinz Reuß über den Verkauf eines Waldreviers aus dem Bestand der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG). Jetzt wird gehofft, dass der unterzeichnete Vertrag nicht zur Wirkung kommt.
Ein 394 Hektar umfassendes Areal sollte an den Hauptbeschuldigten in dem von der Bundesanwaltschaft geführten Terrorverfahren gehen. Der „Spiegel“nennt die Kaufsumme von einer Million Euro und beruft sich hierbei auf die Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch (Linke). Der Kaufvertrag wurde demzufolge am 5. Dezember beurkundet. Also nur zwei Tage vor der bundesweiten Razzia, bei der das Jagdschloss Waidmannsheil in Saaldorf (SaaleOrla-Kreis) von Heinrich XIII. Prinz Reuß zu den über 130 Objekten gehörte, die auf richterliche Anordnung durchsucht worden sind und in dessen Zuge es zu 25 Festche nahmen gekommen war. Darunter der Reußen-Prinz.
Nach Recherchen unserer Redaktion befindet sich das Revier der Begierde von Heinrich XIII. Prinz Reuß im Saale-Orla-Kreis. Mit dem Oktober 2021 war die BVVG-Fläche zur Betreuung an den Bundesforst übergeben worden. Als Ziel wurde seinerzeit genannt, „die Flä
im Nationalen Naturerbe des Bundes zu führen und naturschutzfachlich zu entwickeln“. Von einem Weiterverkauf an private Interessenten war nicht die Rede gewesen. Im Gegenteil. Die Stadt Wurzbach als Kaufinteressent ging leer aus.
Der beabsichtigte Waldverkauf an Heinrich XIII. Prinz Reuß wird mit der Entschädigung von erlittenem Unrecht in der DDR begründet. Dass der Mann aktiv der Reichsbürgerszene zugehörig ist, den BRD-Staat ablehnt und ernsthaft die 1918 mit der Novemberrevolution zerfallenen Verwaltungsstrukturen der damaligen reußischen Fürstentümer wiederherstellen wollte, war zum Zeitpunkt der
Verkaufsverhandlungen nicht zuletzt aufgrund von Veröffentlichungen dieser Zeitung längst bekannt.
Mit der Razzia nur zwei Tage nach der Beurkundung muss es bei den Mitarbeitern der BVVG ein böses Erwachen gegeben haben. Jetzt ist man bemüht, den Vertrag nicht wirksam werden zu lassen. Offenbar waren keine bevollmächtigten Vertreter der BVVG bei der notariellen Beurkundung zugegen gewesen, so dass wohl die Möglichkeit besteht, den unter Vorbehalt stehenden Vertrag nicht zu bestätigen. Zugleich soll der Anspruch auf Entschädigung im Falle des Prinzen im Zusammenhang mit dem Terrorverdacht auf den Prüfstand.