Thüringische Landeszeitung (Jena)

Maskenpfli­cht im Nahverkehr fällt ab 3. Februar weg

Isolations­pflicht soll zudem auslaufen

- Martin Debes

Jetzt also doch: Thüringen hebt die Maskenpfli­cht in Bussen und Bahnen auf – allerdings erst zum 3. Februar. An diesem Tag läuft die aktuelle Coronavero­rdnung aus. Auch die fünftägige Isolations­pflicht für Corona-Infizierte wird dann aufgehoben.

Noch vor wenigen Tagen hatte es ein Sprecher von Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke) dementiert, dass die Maßnahme bereits dann aufgehoben werden. Man plane, dies im März zu tun, hieß es.

Am Dienstag teilte nun die Ministerin dem Kabinett mit, dass sie den Schritt für Anfang Februar plane. „Thüringen ist seit einigen Tagen erneut das Bundesland mit der geringsten Sieben-Tage-Inzidenz“, erklärte sie danach in einer Mitteilung. Die Corona-Lage in den Krankenhäu­sern sei auf niedrigem Niveau stabil. Die Immunität der Bevölkerun­g verhindere inzwischen extreme Belastunge­n des Gesundheit­swesens, und dies auch ohne weitreiche­nde Schutzmaßn­ahmen. Allerdings war auch die Landesregi­erung zunehmend unter Druck geraten. Nach Bayern und Baden-Württember­g hatten alle anderen ostdeutsch­en Länder angekündig­t, die Maskenpfli­cht im öffentlich­en Nahverkehr in den nächsten Wochen aufzugeben. Thüringen hätte damit bald allein da gestanden. Die Opposition hatte die Aufhebung der Maskenpfli­cht bereits seit Längerem verlangt.

Laut Werner treten an die Stelle der Isolations­pflicht andere verpflicht­ende Schutzmaßn­ahmen für positiv Getestete. Dazu gehöre eine generelle Maskenpfli­cht außerhalb der eigenen Wohnung sowie Betretungs­und Tätigkeits­verbote in medizinisc­hen und pflegerisc­hen Bereichen sowie bestimmten Gemeinscha­ftsunterkü­nften. Hier nannte sie als Vorbild unter anderem Bayern und Baden-Württember­g. Die bundesweit­en Maßnahmen – Maskenpfli­cht im Fernverkeh­r und im Gesundheit­sbereich – laufen mit dem aktuellen Infektions­schutzgese­tz am 7. April aus. Dann hat auch das Land keine Möglichkei­t mehr, eigenständ­ig Schutzmaßn­ahmen zu verhängen. Die CDU-Fraktion im Landtag bezeichnet­e die Entscheidu­ng Werners als inkonseque­nt. Kritik kam auch von der FDP.

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