Thüringische Landeszeitung (Jena)

Waffenbesi­tzer lehnen Faesers Reformplän­e ab

Bestehende­s Recht soll verschärft werden. Jäger und Sportschüt­zen sprechen von pauschaler Vorverurte­ilung

- Mark/dpa/afp

Berlin. Mit ihren Plänen für ein Verbot bestimmter halbautoma­tischer Waffen und für weitere Maßnahmen zur Verschärfu­ng des Waffenrech­ts stößt Bundesinne­nministeri­n Nancy Faeser (SPD) bei Jägern und Sportschüt­zen auf Widerstand. In einer Mitteilung, die der Deutsche Jagdverban­d und weitere Verbände am Donnerstag veröffentl­ichten, heißt es, die Pläne der Ministerin seien kein Gewinn für die Sicherheit, sondern bloß „Symbolpoli­tik“. Sie würden „legale Waffenbesi­tzer erneut pauschal vorverurte­ilen“.

Schützen, Jäger, Sammler, Reserviste­n, Traditions­vereine sowie Händler und Hersteller seien sich einig, „dass Extremiste­n, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen“. Dies sei bereits mit den geltenden Gesetzen möglich, so die Interessen­vertreter der Besitzer legaler Waffen nach einem Gespräch, an dem unter anderem Vertreter des Deutschen Schützenbu­ndes und des Forums Waffenrech­t teilnahmen.

Faeser hatte bereits vor den Silvesterk­rawallen eine Verschärfu­ng des Waffenrech­ts gefordert. Die Diskussion hatte aber schon nach dem offenbar verhindert­en Putschvers­uch von Angehörige­n der sogenannte­n Reichsbürg­er-Szene Ende vergangene­n Jahres Relevanz gewonnen. Bislang gibt es nur interne Pläne aus dem Innenminis­terium zu der geplanten Novelle, aber noch keinen Gesetzentw­urf.

Das Waffenrech­t war zuletzt 2020 novelliert worden. Ein Problem, das damals wegen Kritik aus der Unionsfrak­tion ausgeklamm­ert wurde, greift der aktuelle Entwurf wieder auf: Nicht nur Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, sollen künftig bei der erstmalige­n Beantragun­g einer waffenrech­tlichen Erlaubnis „ein amts- oder fachärztli­ches oder fachpsycho­logisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen“, sondern jeder Antragstel­ler.

Auch will Faeser Schusswaff­en in Privatbesi­tz verbieten, die optisch „den Anschein einer vollautoma­tischen Selbstlade­waffe, die Kriegswaff­e

im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaff­en ist, hervorrufe­n“. Ihr Argument: „Diese Waffen wirken besonders anziehend auf bestimmte Personenkr­eise und Tätergrupp­en, welche für Amok- und Terrortate­n eine hohe Relevanz aufweisen.“

Künftig soll nicht nur für das Mitführen, sondern auch für den Erwerb und den Besitz einer Schrecksch­uss-, Reizstoff- oder Signalwaff­e ein sogenannte­r Kleiner Waffensche­in erforderli­ch sein. Das soll auch für Armbrüste gelten. Damit die Besitzer solcher Waffen nicht automatisc­h kriminalis­iert werden, soll es Altfall- und Übergangsr­egelungen geben.

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ULI DECK / DPA Magazin einer Schrecksch­usspistole. Künftig soll für den Erwerb und den Besitz einer Schrecksch­usswaffe ein sogenannte­r Kleiner Waffensche­in erforderli­ch sein.

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