Thüringische Landeszeitung (Jena)
Waffenbesitzer lehnen Faesers Reformpläne ab
Bestehendes Recht soll verschärft werden. Jäger und Sportschützen sprechen von pauschaler Vorverurteilung
Berlin. Mit ihren Plänen für ein Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen und für weitere Maßnahmen zur Verschärfung des Waffenrechts stößt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bei Jägern und Sportschützen auf Widerstand. In einer Mitteilung, die der Deutsche Jagdverband und weitere Verbände am Donnerstag veröffentlichten, heißt es, die Pläne der Ministerin seien kein Gewinn für die Sicherheit, sondern bloß „Symbolpolitik“. Sie würden „legale Waffenbesitzer erneut pauschal vorverurteilen“.
Schützen, Jäger, Sammler, Reservisten, Traditionsvereine sowie Händler und Hersteller seien sich einig, „dass Extremisten, Kriminelle oder psychisch kranke Personen keinen Zugang zu Waffen haben dürfen“. Dies sei bereits mit den geltenden Gesetzen möglich, so die Interessenvertreter der Besitzer legaler Waffen nach einem Gespräch, an dem unter anderem Vertreter des Deutschen Schützenbundes und des Forums Waffenrecht teilnahmen.
Faeser hatte bereits vor den Silvesterkrawallen eine Verschärfung des Waffenrechts gefordert. Die Diskussion hatte aber schon nach dem offenbar verhinderten Putschversuch von Angehörigen der sogenannten Reichsbürger-Szene Ende vergangenen Jahres Relevanz gewonnen. Bislang gibt es nur interne Pläne aus dem Innenministerium zu der geplanten Novelle, aber noch keinen Gesetzentwurf.
Das Waffenrecht war zuletzt 2020 novelliert worden. Ein Problem, das damals wegen Kritik aus der Unionsfraktion ausgeklammert wurde, greift der aktuelle Entwurf wieder auf: Nicht nur Menschen, die jünger als 25 Jahre sind, sollen künftig bei der erstmaligen Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis „ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorlegen“, sondern jeder Antragsteller.
Auch will Faeser Schusswaffen in Privatbesitz verbieten, die optisch „den Anschein einer vollautomatischen Selbstladewaffe, die Kriegswaffe
im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, hervorrufen“. Ihr Argument: „Diese Waffen wirken besonders anziehend auf bestimmte Personenkreise und Tätergruppen, welche für Amok- und Terrortaten eine hohe Relevanz aufweisen.“
Künftig soll nicht nur für das Mitführen, sondern auch für den Erwerb und den Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ein sogenannter Kleiner Waffenschein erforderlich sein. Das soll auch für Armbrüste gelten. Damit die Besitzer solcher Waffen nicht automatisch kriminalisiert werden, soll es Altfall- und Übergangsregelungen geben.