Thüringische Landeszeitung (Jena)
Geld zurück bei Pauschalreisen wegen Corona
Der Europäische Gerichtshof stellt sich auf die Seite von Urlaubern
Während der Corona-Pandemie haben viele Urlauber erlebt, dass zugesagte Leistungen plötzlich wegen LockdownAuflagen ausfielen. Nach einem wegweisenden Urteil des obersten EU-Gerichts können Reisende nun aber Anspruch auf eine Preisminderung erheben. Das Urteil, das auch für Deutschland verbindlich ist, verkündete der Europäische Gerichtshof am Donnerstag: Demnach hat ein Urlauber Anspruch auf eine Minderung des Preises einer Pauschalreise, „wenn eine Vertragswidrigkeit der in seiner Pauschalreise zusammengefassten Reiseleistungen durch Einschränkungen bedingt ist, die an seinem Reiseziel zur Bekämpfung der Verbreitung einer Infektionskrankheit wie Covid-19 angeordnet wurden“.
In dem Fall hatte eine Familie aus München geklagt: Sie hatte Ende Dezember 2019 eine zweiwöchige Urlaubsreise auf die Kanarischen Inseln für den folgenden März gebucht. Die Familie durfte ihr Hotelzimmer nur zum Essen oder zur Abholung von Getränken verlassen. Die Kläger forderten vom Reiseveranstalter FTI Touristik eine Preisminderung in Höhe von 70 Prozent. Doch der Veranstalter lehnte ab und wies eine Verantwortung für die Corona-Maßnahmen der spanischen Regierung zurück. Dem folgte das Amtsgericht München, es wies eine Klage ab.
Das Urteil der Luxemburger Richter ist eindeutig: Die Ursache der Vertragswidrigkeit und insbesondere ihre Zurechenbarkeit zum Reiseveranstalter sei unerheblich, da die entsprechende EU-Richtlinie in Bezug auf den Anspruch auf Preisminderung eine verschuldensunabhängige Haftung des Reiseveranstalters vorsehe. Von dieser sei der Veranstalter nur befreit, wenn die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung der Reiseleistungen dem Reisenden zuzurechnen sei, was hier nicht der Fall ist.