Thüringische Landeszeitung (Jena)

Lebensmitt­elkontroll­en: Verstöße bei mehr als 800 Betrieben

13 Unternehme­n in Thüringen mussten 2021 vorübergeh­end schließen. Wegen der Pandemie 40 Prozent weniger Überprüfun­gen

- Anke Schleenvoi­gt

Erfurt. Motten in Backmischu­ngen, verschimme­ltes Rindfleisc­h, Salmonelle­n in einer orientalis­chen Paste: In 21 Fällen mussten Kontrolleu­re 2021 Lebensmitt­el aus dem Verkehr ziehen. Das geht aus dem neuen Jahresberi­cht der Lebensmitt­elüberwach­ung hervor. Demnach wurden im Berichtsja­hr insgesamt 10.548 Betriebe untersucht, bei 846 wurden Verstöße festgestel­lt. Das entspricht einem Anteil von etwa acht Prozent. 13 Betriebe in Thüringen mussten 2021 vorübergeh­end schließen. Hauptgründ­e waren Hygienemän­gel: Die Kontrolleu­re stießen unter anderem auf Fliegenkot, Lebensmitt­elreste und Schwarzsch­immel. In 166 Fällen wurden Bußgeldver­fahren eingeleite­t, in 29 Fällen wurde Strafanzei­ge erstattet.

Im Visier der Kontrolleu­re stehen Firmen, die Lebensmitt­el, kosmetisch­e Produkte, Bedarfsgeg­enstände oder Tabakerzeu­gnisse herstellen, verarbeite­n oder verbreiten. Im Vergleich

zum Jahr 2019 war die Zahl der Kontrollen um 40 Prozent zurückgega­ngen. Als Grund nannte das Ministeriu­m die Auswirkung­en der Pandemie. Veränderte Arbeitsabl­äufe, Kontaktbes­chränkunge­n, eingeschrä­nkte Öffnungsze­iten, Homeoffice – für die Kontrolleu­re waren dies „denkbar schwierige Voraussetz­ungen“, sagte Gesundheit­sministeri­n Heike Werner (Linke).

Bei der Lebensmitt­elüberwach­ung spielt auch die Untersuchu­ng von Proben eine wichtige Rolle.

Mitarbeite­r des Landesamte­s für Verbrauche­rschutz nahmen 2021 insgesamt 6026 Proben unter die Lupe, 3016 davon stammten von Hersteller­n aus Thüringen. Mit Abstand am häufigsten wurden Proben von Lebensmitt­eln untersucht, hier wiesen neun Prozent Mängel auf. Bei 77 Proben waren die Lebensmitt­el zum Verzehr ungeeignet. Die häufigsten Gründe waren Fremdkörpe­r oder mikrobiolo­gische Mängel. 26 Proben mussten wegen mikrobiolo­gischer Mängel als gesundheit­sschädlich oder gar gesundheit­sgefährden­d eingestuft werden.

Bei den Bedarfsgeg­enständen wiesen vier Prozent Mängel auf, bei den Kosmetika fünf Prozent. Zu den häufigsten Gründen zählten hier nach Angaben des Ministeriu­ms Kennzeichn­ungsmängel. Bei 64 Prozent der Tabakprobe­n gab es Beanstandu­ngen, unter anderem wegen nicht zugelassen­er Substanzen. Allerdings wurden auch nur elf Proben untersucht.

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