Thüringische Landeszeitung (Jena)
Ärzte halten an Maskenpflicht fest
Kammer sieht Zeit für Freiwilligkeit gekommen. KV und Ministerin halten das für verfrüht
Die Gesundheitsbranche in Thüringen ist überwiegend gegen eine Aufhebung der generellen Maskenpflicht in Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Gefordert hatte dies Klaus Reinhardt, Chef der Bundesärztekammer (BÄK) in eine Zeitungsinterview. Als Zeitpunkt nannte er den Wegfall der Masken im öffentlichen Nahverkehr Anfang Februar. „Wir brauchen in medizinischen Einrichtungen keine generelle, gesetzliche Maskenpflicht mehr. Nicht jede Einrichtung hat mit Hochrisikopatienten zu tun“, so Reinhardt. Über das Tragen einer Maske sollten Praxen anhand von RKI-Empfehlungen selbst entscheiden können.
Bei der Landesärztekammer teilt man diese Auffassung. „Grundsätzlich halten wir es für richtig, die Zeit der gesetzlich verordneten Maskenpflicht für beendet zu erklären und diese der Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen zu übertragen. Gesundheitseinrichtungen können und werden selbst entscheiden, ob eine Maske getragen werden muss“, sagte Präsidentin Ellen Lundershausen, die auch BÄK-Vize ist. Zu empfehlen sei, vorsichtshalber immer eine Maske dabei zu haben. Der Schutz vulnerabler Gruppen müsse gewährleistet bleiben.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung sieht man im Tragen von Schutzmasken nicht allein eine Frage des Bevölkerungsschutzes. „Hier geht es vielmehr um den Schutz einzelner kranker Menschen vor Ansteckung mit dem Coronavirus, Deshalb ist es grundsätzlich richtig, in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen länger an der Maskenpflicht festzuhalten als in anderen Bereichen“, sagte KV-Vorstand Annette Rommel. Ärztliche Leitungen könnten unter Abwägung der Risiken in ihrer Patientenklientel im Einzelfall über eine Maskenpflicht entscheiden. „Eine DisAuch kussion, ob dies wie vorgesehen Anfang April ermöglicht wird oder bereits ein paar Wochen früher, halten wir für unwichtig“, so Rommel.
Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) will, dass die Masken im Gesundheitsbereich bleiben. „Ich halte die Maske für ein sehr wirksames und angemessenes Mittel, um vulnerable Gruppen vor einer Ansteckung zu schützen. Im Zuge der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes wurden wir explizit darum gebeten, Arztpraxen neben Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in die Regelungen zur Maskenpflicht mit aufzunehmen. Denn in diesen Bereichen kommen verstärkt Menschen mit Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren zusammen. Die Regelung sollte daher nicht zu früh abgeschafft und erst einmal beibehalten werden“, so die Ministerin.
Laut der Landeskrankenhausgesellschaft sollen Kliniken selbst entscheiden können, ob sie Masken in ihren Einrichtungen für Erforderlich halten. „Das wäre das richtige Maß“, sagte Geschäftsführer Rainer Poniewass.
Grundsätzlich hält die Landesärztekammer es für richtig, die Zeit der gesetzlich verordneten Maskenpflicht für beendet zu erklären. Ellen Lundershausen Präsidentin der Landesärztekammer in Thüringen