Thüringische Landeszeitung (Jena)

So sollten Paare ihre Finanzen regeln

Ein Gemeinscha­ftskonto hat viele Vorteile. Aber allein darauf sollte man sich nicht verlassen

- Josefine Lietzau Dieser Beitrag erscheint in Kooperatio­n mit finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbrauche­r ist Teil der Finanztip-Stiftung.

Berlin. Deutsche reden nicht gern über Geld, Paare sollten das aber auf jeden Fall machen. Und klären, wie sie mit Geld im Alltag umgehen. Wer bezahlt was, wie gerecht läuft das ab? Einer von beiden begleicht die Stromrechn­ung und bezahlt die Einkäufe, der andere übernimmt die Miete – und am Monatsende wird abgerechne­t. Oder das Geld für den Alltag landet in einem Topf – und zwar auf einem Gemeinscha­ftskonto.

Ein Gemeinscha­ftskonto ist ein Girokonto, das mehrere Menschen gleichzeit­ig nutzen. In der Regel wird es von Paaren oder WGs verwendet, aber auch von Vereinen oder anderen Organisati­onen. Sinn des Ganzen ist, die gemeinsame­n Ausgaben zu regeln.

Praktisch heißt das: Geld geht auf dem Gemeinscha­ftskonto ein und beide Kontoinhab­er können es ausgeben. Dazu kriegen sie beide Karten und können über das Online-Banking auf das Konto zugreifen. Gemeinsame Ausgaben laufen über das Gemeinscha­ftskonto: Miete, Strom und so weiter werden abgebucht, der Wocheneink­auf mit der Karte vom Gemeinscha­ftskonto bezahlt. Schulden untereinan­der ausgleiche­n oder Ausgaben aufteilen entfällt.

Eigenes Konto zusätzlich

Der Geldratgeb­er Finanztip empfiehlt aber trotzdem, dass jedes Mitglied eines gemeinsame­n Haushalts weiter noch ein eigenes Konto hat, auf das unter anderem das Gehalt eingeht. Gründe dafür gibt es viele.

Bei einem Gemeinscha­ftskonto können beide Inhaber die Ausgaben einsehen. Das ist immer dann unpraktisc­h, wenn der eine Partner den anderen mit einem Geschenk überrasche­n will und es mit der Girokarte vom Gemeinscha­ftskonto bezahlt hat.

Außerdem teilen selbst Paare sich nicht alles. Nicht jeder will das teure Hobby des anderen mitfinanzi­eren. Oder einer von beiden hält das Geld lieber zusammen, während der andere sich vielleicht in der Mittagspau­se mal ein teures Essen gönnt, statt die Reste des Abendessen­s vom Vortag mit ins Büro zu nehmen. Solche Ausgaben sollten also über das eigene Konto gehen, um Streiterei­en zu vermeiden.

Ärger mit dem Finanzamt

Auch das Finanzamt kann zum Problem werden, wenn das Gehalt auf dem Gemeinscha­ftskonto eingeht und dort auch bleibt, insbesonde­re wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere.

Das Finanzamt könnte das als Schenkung interpreti­eren, da beide auf das Konto zugreifen können. Dafür würde Schenkungs­teuer anfallen.

Das Gleiche gilt, wenn große Einmalbetr­äge eingezahlt werden, die eigentlich nur für den einen bestimmt sind. Ein Erbe zum Beispiel oder eine Bonuszahlu­ng. Deshalb empfiehlt Finanztip, dass so ein Geldsegen besser auf dem eigenen Konto landen sollte.

Entscheide­nd für das Finanzamt ist, ob das Geld nur zum Lebensunte­rhalt dient oder ob es schon um den Vermögensa­ufbau geht. Haben beide Partner ihr eigenes Konto, müssen sie das nicht alles dem Finanzamt erklären.

Insbesonde­re bei unverheira­teten Paaren kann das Finanzamt zum Thema werden. Denn es gilt dann nur ein Freibetrag von 20.000 Euro für zehn Jahre. Deshalb sollten gerade diese Paare zusätzlich getrennte Konten haben.

Pfändung betrifft beide

Finanziell­er Ärger trifft bei einem Gemeinscha­ftskonto beide Kontoinhab­er. Sollte sich zum Beispiel der eine stark verschulde­n, haftet der andere mit dem Geld auf dem Gemeinscha­ftskonto mit. Das GutSowohl haben beider Kontoinhab­er wird gepfändet.

Spätestens in solchen Momenten sollten sich beide eigene Konten zulegen. Dann trifft die Pfändung zumindest nur einen. Ein Pfändungss­chutzkonto, auch P-Konto genannt, hilft, einen Teil des Geldes zu schützen. Gemeinscha­ftskonten können nicht in P-Konten umgewandel­t werden, diese Unterstütz­ung fehlt.

Kosten senken

beim Einzelkont­o als auch beim Gemeinscha­ftskonto ist es wichtig, dass das Konto günstig ist, aber trotzdem den passenden Service liefert. Am besten sind solche, die keine Kontoführu­ngsgebühre­n haben, so erspart man sich zumindest laufende Kosten. Doch solche Konten sind inzwischen rar – insbesonde­re wenn sie auch etwas leisten sollen.

Bei einigen Konten entfallen die Gebühren immerhin, wenn genug Geld darauf eingeht – und das Monat für Monat. Das gilt auch für das Gemeinscha­ftskonto. Wer so die Kosten drücken will, muss also die Geldeingän­ge organisier­en. Entweder das Gehalt geht zunächst auf dem eigenen Konto ein und ein Teil davon danach auf das Gemeinscha­ftskonto oder umgekehrt.

Wer mit seiner Bank glücklich ist, kann oft sowohl das Gemeinscha­ftskonto als auch das Einzelkont­o dort haben. Aber nicht jede Bank bietet Gemeinscha­ftskonten an oder hat bei jedem Kontomodel­l auch eine Version für zwei Kontoinhab­er.

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LANKOGAL / GETTY IMAGES/ISTOCKPHOT­O

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