Thüringische Landeszeitung (Jena)
So sollten Paare ihre Finanzen regeln
Ein Gemeinschaftskonto hat viele Vorteile. Aber allein darauf sollte man sich nicht verlassen
Berlin. Deutsche reden nicht gern über Geld, Paare sollten das aber auf jeden Fall machen. Und klären, wie sie mit Geld im Alltag umgehen. Wer bezahlt was, wie gerecht läuft das ab? Einer von beiden begleicht die Stromrechnung und bezahlt die Einkäufe, der andere übernimmt die Miete – und am Monatsende wird abgerechnet. Oder das Geld für den Alltag landet in einem Topf – und zwar auf einem Gemeinschaftskonto.
Ein Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto, das mehrere Menschen gleichzeitig nutzen. In der Regel wird es von Paaren oder WGs verwendet, aber auch von Vereinen oder anderen Organisationen. Sinn des Ganzen ist, die gemeinsamen Ausgaben zu regeln.
Praktisch heißt das: Geld geht auf dem Gemeinschaftskonto ein und beide Kontoinhaber können es ausgeben. Dazu kriegen sie beide Karten und können über das Online-Banking auf das Konto zugreifen. Gemeinsame Ausgaben laufen über das Gemeinschaftskonto: Miete, Strom und so weiter werden abgebucht, der Wocheneinkauf mit der Karte vom Gemeinschaftskonto bezahlt. Schulden untereinander ausgleichen oder Ausgaben aufteilen entfällt.
Eigenes Konto zusätzlich
Der Geldratgeber Finanztip empfiehlt aber trotzdem, dass jedes Mitglied eines gemeinsamen Haushalts weiter noch ein eigenes Konto hat, auf das unter anderem das Gehalt eingeht. Gründe dafür gibt es viele.
Bei einem Gemeinschaftskonto können beide Inhaber die Ausgaben einsehen. Das ist immer dann unpraktisch, wenn der eine Partner den anderen mit einem Geschenk überraschen will und es mit der Girokarte vom Gemeinschaftskonto bezahlt hat.
Außerdem teilen selbst Paare sich nicht alles. Nicht jeder will das teure Hobby des anderen mitfinanzieren. Oder einer von beiden hält das Geld lieber zusammen, während der andere sich vielleicht in der Mittagspause mal ein teures Essen gönnt, statt die Reste des Abendessens vom Vortag mit ins Büro zu nehmen. Solche Ausgaben sollten also über das eigene Konto gehen, um Streitereien zu vermeiden.
Ärger mit dem Finanzamt
Auch das Finanzamt kann zum Problem werden, wenn das Gehalt auf dem Gemeinschaftskonto eingeht und dort auch bleibt, insbesondere wenn ein Partner wesentlich mehr verdient als der andere.
Das Finanzamt könnte das als Schenkung interpretieren, da beide auf das Konto zugreifen können. Dafür würde Schenkungsteuer anfallen.
Das Gleiche gilt, wenn große Einmalbeträge eingezahlt werden, die eigentlich nur für den einen bestimmt sind. Ein Erbe zum Beispiel oder eine Bonuszahlung. Deshalb empfiehlt Finanztip, dass so ein Geldsegen besser auf dem eigenen Konto landen sollte.
Entscheidend für das Finanzamt ist, ob das Geld nur zum Lebensunterhalt dient oder ob es schon um den Vermögensaufbau geht. Haben beide Partner ihr eigenes Konto, müssen sie das nicht alles dem Finanzamt erklären.
Insbesondere bei unverheirateten Paaren kann das Finanzamt zum Thema werden. Denn es gilt dann nur ein Freibetrag von 20.000 Euro für zehn Jahre. Deshalb sollten gerade diese Paare zusätzlich getrennte Konten haben.
Pfändung betrifft beide
Finanzieller Ärger trifft bei einem Gemeinschaftskonto beide Kontoinhaber. Sollte sich zum Beispiel der eine stark verschulden, haftet der andere mit dem Geld auf dem Gemeinschaftskonto mit. Das GutSowohl haben beider Kontoinhaber wird gepfändet.
Spätestens in solchen Momenten sollten sich beide eigene Konten zulegen. Dann trifft die Pfändung zumindest nur einen. Ein Pfändungsschutzkonto, auch P-Konto genannt, hilft, einen Teil des Geldes zu schützen. Gemeinschaftskonten können nicht in P-Konten umgewandelt werden, diese Unterstützung fehlt.
Kosten senken
beim Einzelkonto als auch beim Gemeinschaftskonto ist es wichtig, dass das Konto günstig ist, aber trotzdem den passenden Service liefert. Am besten sind solche, die keine Kontoführungsgebühren haben, so erspart man sich zumindest laufende Kosten. Doch solche Konten sind inzwischen rar – insbesondere wenn sie auch etwas leisten sollen.
Bei einigen Konten entfallen die Gebühren immerhin, wenn genug Geld darauf eingeht – und das Monat für Monat. Das gilt auch für das Gemeinschaftskonto. Wer so die Kosten drücken will, muss also die Geldeingänge organisieren. Entweder das Gehalt geht zunächst auf dem eigenen Konto ein und ein Teil davon danach auf das Gemeinschaftskonto oder umgekehrt.
Wer mit seiner Bank glücklich ist, kann oft sowohl das Gemeinschaftskonto als auch das Einzelkonto dort haben. Aber nicht jede Bank bietet Gemeinschaftskonten an oder hat bei jedem Kontomodell auch eine Version für zwei Kontoinhaber.