Thüringische Landeszeitung (Jena)

Rathaus: Bauaufsich­t besitzt und benutzt keinen Drohnen

Nachgehakt: Betroffene Grundstück­sbesitzer haben Zweifel. Stadt wertet allerdings Luftbilder aus anderen Quellen aus

- Thorsten Büker

Jena. Kurz und knapp und eindeutig: „Nein, die Stadtverwa­ltung setzt keine Drohnen ein, um Verstöße gegen das Baurecht aufzuspüre­n“, lautete sinngemäß die Antwort des Rathauses auf eine Anfrage der Redaktion. Betroffene haben dennoch Zweifel.

So berichtete ein Ehepaar, das In der Doberau wohnt, von seltsamen Begegnunge­n: Im März habe ein Mann ihr Grundstück betreten und Gebäude fotografie­rt, im Spätsommer habe ein weiterer Mann seine Drohne über die Grundstück­e fliegen lassen. Das Ehepaar, dessen Name der Redaktion bekannt ist, mag an keinen Zufall glauben. Zumal es tatsächlic­h einen Streit mit dem Fachdienst Bauordnung und Denkmalsch­utz der Stadt gibt. Es geht um baurechtsw­idrige Zustände, um Schwarzbau­ten also, wobei sich der Fachdienst in zwei der neun aufgezählt­en Fälle auf die Auswertung von Luftbilder­n bezieht. „Die Satelliten­bilder bei Google geben aber keine Details preis“, sagt der Mann zum Beispiel über den vom Amt erkannten Basketball­platz. Auch wenn Behörden jederzeit Drohnen einsetzen dürfen und das Gebiet In der Doberau auch keinen luftrechtl­ichen Beschränku­ngen des Flugverkeh­rs unterliege, sagte Rathausspr­echer Kristian Philler, dass die Bauaufsich­t keine Drohnen besitze und benutze. Allerdings könne es sein, dass von Dritten gemachte Bilder ausgewerte­t werden würden.

Bilder im Download-Bereich

Zudem lasse die Stadtverwa­ltung das Stadtgebie­t seit den Neunzigerj­ahren alle zwei bis fünf Jahre befliegen (Kleinflugz­euge mit entspreche­nden Luftbildka­meras). Dies geschehe vor allem zur Aktualisie­rung der städtische­n Kartenprod­ukte. Bei Bedarf werden zusätzlich die Luftbilder des Landes Thüringen, welche auch allen Bürgern als offene Daten zur Verfügung stehen, herangezog­en. Tatsächlic­h kann einjeder dort Bilder im Tif-Format herunterla­den, das betreffend­e

Grundstück In der Doberau wurde zum Beispiel am 28. April 2021 überflogen und liegt in einer Größe von 54.000 Kilobyte vor.

„Die Verfolgung von Schwarzbau­ten ist eine Aufgabe, die selten auf Zustimmung bei den Betroffene­n stößt. Sie erfolgt grundsätzl­ich im Interesse aller anderen Bürgerinne­n und Bürger unserer Stadt, die sich an Recht und Gesetz halten. Das trifft ganz besonders zu, wenn – wie hier – im Außenberei­ch und im Landschaft­sschutzgeb­iet ohne Genehmigun­g gebaut und Fläche versiegelt wird“, sagte Philler.

Der FDP-Abgeordnet­e Dirk Bergner interessie­rte sich für das Thema (wir berichtete­n), offenbar angesproch­en von Bürgern. So antwortete die Landesregi­erung auf seine Kleine Anfrage hin, dass keine Informatio­nen zu den vermehrten Überflügen von Drohnen über die Jenaer Ortsteile vorliegen würden. Der Betrieb von unbemannte­n Fluggeräte­n in der offenen Kategorie sei daher grundsätzl­ich erlaubnisf­rei möglich.

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