Thüringische Landeszeitung (Jena)
Rathaus: Bauaufsicht besitzt und benutzt keinen Drohnen
Nachgehakt: Betroffene Grundstücksbesitzer haben Zweifel. Stadt wertet allerdings Luftbilder aus anderen Quellen aus
Jena. Kurz und knapp und eindeutig: „Nein, die Stadtverwaltung setzt keine Drohnen ein, um Verstöße gegen das Baurecht aufzuspüren“, lautete sinngemäß die Antwort des Rathauses auf eine Anfrage der Redaktion. Betroffene haben dennoch Zweifel.
So berichtete ein Ehepaar, das In der Doberau wohnt, von seltsamen Begegnungen: Im März habe ein Mann ihr Grundstück betreten und Gebäude fotografiert, im Spätsommer habe ein weiterer Mann seine Drohne über die Grundstücke fliegen lassen. Das Ehepaar, dessen Name der Redaktion bekannt ist, mag an keinen Zufall glauben. Zumal es tatsächlich einen Streit mit dem Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz der Stadt gibt. Es geht um baurechtswidrige Zustände, um Schwarzbauten also, wobei sich der Fachdienst in zwei der neun aufgezählten Fälle auf die Auswertung von Luftbildern bezieht. „Die Satellitenbilder bei Google geben aber keine Details preis“, sagt der Mann zum Beispiel über den vom Amt erkannten Basketballplatz. Auch wenn Behörden jederzeit Drohnen einsetzen dürfen und das Gebiet In der Doberau auch keinen luftrechtlichen Beschränkungen des Flugverkehrs unterliege, sagte Rathaussprecher Kristian Philler, dass die Bauaufsicht keine Drohnen besitze und benutze. Allerdings könne es sein, dass von Dritten gemachte Bilder ausgewertet werden würden.
Bilder im Download-Bereich
Zudem lasse die Stadtverwaltung das Stadtgebiet seit den Neunzigerjahren alle zwei bis fünf Jahre befliegen (Kleinflugzeuge mit entsprechenden Luftbildkameras). Dies geschehe vor allem zur Aktualisierung der städtischen Kartenprodukte. Bei Bedarf werden zusätzlich die Luftbilder des Landes Thüringen, welche auch allen Bürgern als offene Daten zur Verfügung stehen, herangezogen. Tatsächlich kann einjeder dort Bilder im Tif-Format herunterladen, das betreffende
Grundstück In der Doberau wurde zum Beispiel am 28. April 2021 überflogen und liegt in einer Größe von 54.000 Kilobyte vor.
„Die Verfolgung von Schwarzbauten ist eine Aufgabe, die selten auf Zustimmung bei den Betroffenen stößt. Sie erfolgt grundsätzlich im Interesse aller anderen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt, die sich an Recht und Gesetz halten. Das trifft ganz besonders zu, wenn – wie hier – im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet ohne Genehmigung gebaut und Fläche versiegelt wird“, sagte Philler.
Der FDP-Abgeordnete Dirk Bergner interessierte sich für das Thema (wir berichteten), offenbar angesprochen von Bürgern. So antwortete die Landesregierung auf seine Kleine Anfrage hin, dass keine Informationen zu den vermehrten Überflügen von Drohnen über die Jenaer Ortsteile vorliegen würden. Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der offenen Kategorie sei daher grundsätzlich erlaubnisfrei möglich.