Thüringische Landeszeitung (Jena)
Insekten müssen als Zutat klar gekennzeichnet sein
Ich habe gehört, dass jetzt Insekten im Essen erlaubt sind. Ich finde das eklig. Woran sehe ich, ob Heuschrecken oder ähnliches in Lebensmitteln drin sind?
Es antwortet Luise Hoffmann, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen:
In der EU dürfen bereits seit 2021 Mehlwürmer und Wanderheuschrecken in Lebensmitteln verwendet werden, seit Anfang 2022 auch die Hausgrille. Ende Januar sind lediglich der Buffalowurm und Hausgrillen in entfetteter Pulverform hinzugekommen.
Bevor Insekten in der EU zugelassen werden, müssen sie gesundheitlich bewertet werden. Je nach Insekt erfolgt die Zulassung nur für festgelegte Lebensmittelgruppen, zum Beispiel für Müsliriegel, Kekse oder Schokoladenerzeugnisse. Wie alle anderen Zutaten auch sind Insekten in Lebensmitteln kennzeichnungspflichtig, das heißt sie müssen in der Zutatenliste aufgeführt werden. Dort steht dann beispielsweise der Artname und die Form der Verarbeitung,
also etwa „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.
Wir gehen davon aus, dass derartige Lebensmittel auffällig beworben werden, um interessierte Verbrauchergruppen anzusprechen. Bisher sind Insekten ein vergleichsweise teurer Rohstoff und insektenhaltige Lebensmittel werden deshalb nur in kleinem Umfang angeboten. Vorsicht ist für Personen mit einer Allergie auf Schalen- und Krustentiere oder Hausstaubmilben geboten. Betroffene können auch auf den Verzehr von Insekten allergisch reagieren. Entsprechende Hinweise sind auf der Verpackung verpflichtend.
Das Verbrauchertelefon ist freitags von 9 bis 10 Uhr erreichbar: 0361/227 5555