Thüringische Landeszeitung (Jena)

Pflegekost­en: Freigrenze­n gestiegen

Mehr Menschen haben seit diesem Jahr Anspruch auf staatliche Unterstütz­ung

- Dpa/tmn

Düsseldorf. Wenn man sich die monatliche­n Beiträge für seine Pflege nicht leisten kann, hat man die Möglichkei­t, staatliche Unterstütz­ung zu beantragen. Aber wer die Hilfe bekommen will, darf nur ein bestimmtes Vermögen oder Einkommen haben. Die Freigrenze­n dafür sind zu Beginn des Jahres stark gestiegen. Damit haben laut Verena Querling, Pflegerech­tsexpertin der Verbrauche­rzentrale NRW, mehr Menschen Anspruch auf die Hilfe.

Die Freigrenze für das Vermögen liegt nun bei 10.000 Euro pro Person – damit ist sie um 5000 Euro gestiegen. Das bedeutet, wer auf seinem Konto oder in bar nicht mehr als 10.000 Euro hat, kann die Hilfe zur Pflege bekommen.

Für Ehepaare liegt der Vermögensf­reibetrag bei 20.000 Euro. Für jedes Kind, das die Eltern noch finanziere­n, kommt ein Freibetrag von 500 Euro hinzu. Unter bestimmten Voraussetz­ungen gibt es noch weiteres Schonvermö­gen. Dazu kann unter Umständen eine Immobilie zählen.

Die Pflegevers­icherung ist keine Vollkaskov­ersicherun­g, man muss also stets einen Eigenantei­l leisten. Wenn das Einkommen beziehungs­weise die Rente dafür aber nicht ausreicht, kann man beim Sozialamt die Unterstütz­ung zur Pflege beantragen.

Wichtig ist, die staatliche Unterstütz­ung zügig anzugehen, wenn die Situation eintritt, dass ein Familienan­gehöriger Pflege braucht. Denn auch wenn die Bearbeitun­g unter Umständen länger dauern sollte, zählt für die Auszahlung der

Hilfe der Zeitpunkt, wann man den Antrag gestellt hat, so Querling.

Bei der Berechnung wird unterschie­den zwischen alleinsteh­enden und verheirate­ten Personen. Alleinsteh­ende müssen ihr gesamtes Einkommen für die Kosten des Pflegeheim­s einsetzen – bis auf ein Taschengel­d für eigene Ausgaben in Höhe von etwa 135 Euro. Deckt die Rente die Kosten nicht vollständi­g ab, können sie unter bestimmten Voraussetz­ungen die Hilfe bekommen.

Zieht nur ein Ehepartner ins Pflegeheim, übernimmt das Sozialamt den Teil der Kosten, der über der Einkommens­grenze liegt. Die Einkommens­grenze ist dann abhängig von den sogenannte­n Regelbedar­fsstufen, die ebenfalls erhöht wurden. Übrigens: Wohngeld können bundesweit auch Bewohner im Pflegeheim beantragen. Betroffene sollten sich nicht scheuen, sich dazu beraten zu lassen.

 ?? EPD ?? Auch Bewohner im Pflegeheim können Wohngeld beantragen.
EPD Auch Bewohner im Pflegeheim können Wohngeld beantragen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany