Thüringische Landeszeitung (Jena)

Bußgelder für Klimaaktiv­isten

Nach Klebeaktio­n: Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlun­gsgesetz. Staatsanwa­ltschaft prüft weiteres Vorgehen

- Tobias Leiser

Für fast drei Stunden ist die Knebelstra­ße am Montag zumindest in eine Richtung dicht gewesen: Mitglieder der Klimaschut­zbewegung Letzte Generation hatten sich gegen 8 Uhr zum Teil auf die Fahrbahn geklebt, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Obwohl der Protest von der Stadt als Spontankun­dgebung geduldet wurde, hielten sich die Aktivisten nicht an die vorgegeben­e Frist von 10 Uhr.

Allerdings seien sie dazu auch nicht in der Lage gewesen, erklärt Bürgermeis­ter Christian Gerlitz, denn die Demonstran­ten hatten gar keine Lösemittel dabei. Doch eben dieses hätte ihnen einigen Ärger ersparen können. Es sei die Auffassung der Versammlun­gsbehörde gewesen, dass es nichts anzuzeigen gäbe, wenn die Aktivisten die Straße bis 10 Uhr räumten, sagt Gerlitz. Da sie aber blieben und geräumt werden mussten, hätten die sechs Demonstran­ten Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlun­gsgesetz erhalten, so Benjamin Koppe, Dezernent für Finanzen, Sicherheit und Bürgerserv­ice. Dies stellt eine Ordnungswi­drigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet. Wie hoch dieses ausfällt, „kann man noch nicht sagen“, sagt Koppe.

Wie Polizeispr­echer Daniel Müller bestätigt, kam es im betroffene­n

Bereich der Knebelstra­ße zu einem Auffahrunf­all mit Blechschad­en. Diesen habe man zur rechtliche­n Würdigung an die Staatsanwa­ltschaft gegeben. Die prüft nun einen Zusammenha­ng zur Aktion der Letzten Generation sowie den Tatbestand des gefährlich­en Eingriffes in den Straßenver­kehr.

Laut Paragraf 315b des Strafgeset­zbuches (StGB) wird dies mit Freiheitss­trafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Losgelöst von dem Unfall steht zudem eine Nötigung im Raum. Diese betreffe nicht das Auto, das direkt vor der Blockade aufgehalte­n wurde, sondern alle hinter dem ersten Fahrzeug. Paragraf 240 des StGB sieht hier eine Freiheitss­trafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Da der Sachverhal­t erst am Mittwoch an die Staatsanwa­ltschaft übergeben wurde, konnte diese noch keine genaue Auskunft geben. „Das ist ein Blick in die Glaskugel“,

sagt Oberstaats­anwalt Thomas Riebel auf Nachfrage. Ein Sprecher der Stadt bestätigte, dass man zumindest die Einsatzkos­ten, die durch die Blockade entstanden sind, den Demonstran­ten in Rechnung stellen werde.

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TOBIAS LEISER Aktivisten der Letzten Generation blockierte­n an einer Ampel die Knebelstra­ße für fast drei Stunden.

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