Thüringische Landeszeitung (Jena)
Bußgelder für Klimaaktivisten
Nach Klebeaktion: Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Staatsanwaltschaft prüft weiteres Vorgehen
Für fast drei Stunden ist die Knebelstraße am Montag zumindest in eine Richtung dicht gewesen: Mitglieder der Klimaschutzbewegung Letzte Generation hatten sich gegen 8 Uhr zum Teil auf die Fahrbahn geklebt, um auf ihre Anliegen aufmerksam zu machen. Obwohl der Protest von der Stadt als Spontankundgebung geduldet wurde, hielten sich die Aktivisten nicht an die vorgegebene Frist von 10 Uhr.
Allerdings seien sie dazu auch nicht in der Lage gewesen, erklärt Bürgermeister Christian Gerlitz, denn die Demonstranten hatten gar keine Lösemittel dabei. Doch eben dieses hätte ihnen einigen Ärger ersparen können. Es sei die Auffassung der Versammlungsbehörde gewesen, dass es nichts anzuzeigen gäbe, wenn die Aktivisten die Straße bis 10 Uhr räumten, sagt Gerlitz. Da sie aber blieben und geräumt werden mussten, hätten die sechs Demonstranten Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erhalten, so Benjamin Koppe, Dezernent für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet. Wie hoch dieses ausfällt, „kann man noch nicht sagen“, sagt Koppe.
Wie Polizeisprecher Daniel Müller bestätigt, kam es im betroffenen
Bereich der Knebelstraße zu einem Auffahrunfall mit Blechschaden. Diesen habe man zur rechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft gegeben. Die prüft nun einen Zusammenhang zur Aktion der Letzten Generation sowie den Tatbestand des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr.
Laut Paragraf 315b des Strafgesetzbuches (StGB) wird dies mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Losgelöst von dem Unfall steht zudem eine Nötigung im Raum. Diese betreffe nicht das Auto, das direkt vor der Blockade aufgehalten wurde, sondern alle hinter dem ersten Fahrzeug. Paragraf 240 des StGB sieht hier eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Da der Sachverhalt erst am Mittwoch an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde, konnte diese noch keine genaue Auskunft geben. „Das ist ein Blick in die Glaskugel“,
sagt Oberstaatsanwalt Thomas Riebel auf Nachfrage. Ein Sprecher der Stadt bestätigte, dass man zumindest die Einsatzkosten, die durch die Blockade entstanden sind, den Demonstranten in Rechnung stellen werde.