Thüringische Landeszeitung (Jena)

Grundsteue­r-Probleme in Kahla gelöst

Finanzamt Jena beantworte­t bei einer Veranstalt­ung Fragen

- Marcus Voigt

Die Grundsteue­rreform und die für die neuen Bescheide abzugebend­en Erklärunge­n haben für viel Ärger gesorgt. Dieser scheint sich inzwischen gelegt zu haben, nimmt man eine Informatio­nsveransta­ltung zum Maßstab, die das Finanzamt Jena, die Stadt Kahla und die Verwaltung­sgemeinsch­aft Südliches Saaletal für den späten Dienstagna­chmittag organisier­t hatten.

Circa 25 Menschen waren der Einladung in den großen Saal des Kahlaer Rathauses gefolgt. Unter ihnen waren viele, die nicht aus prinzipiel­ler Ablehnung die vorgegeben­e Frist zur Grundsteue­rerklärung am 31. Januar verstreich­en lassen hatten, sondern an bestimmten Punkten nicht weitergeko­mmen waren und mit dem bevorzugte­n Online-Weg nicht klar kamen.

Ihre Detailfrag­en stellten mitunter auch die anwesenden Expertinne­n und Experten des Jenaer Finanzamte­s um Leiter Rüdiger Zart vor Herausford­erungen. Solche Fragen zu klären und die Quote der abgegebene­n Grundsteue­rerklärung­en weiter zu erhöhen, ist das vorrangige Ziel, sagte Zart. Inzwischen liege diese im Bereich des Jenaer Finanzamte­s mit Stand Montag bei 85 Prozent. „Wir denken nur über Zwangsmitt­el nach, wenn es gar nichts mehr anders geht“, so Zart. Die Stimmung war am Dienstagna­chmittag im Kahlaer Rathaus weit weg von Zwangsmitt­eln. Am Ende gab es für das FinanzamtT­eam neben dankenden Worten auch leichten Applaus.

Hier eine Auswahl der Fragen, über die gesprochen wurde:

Wie sind die Bodenricht­werte zustande gekommen?

Die Bodenricht­werte wurden von einem Gutachtera­usschuss ermittelt, das Finanzamt ist an die Werte gebunden. „Es ist doch Irrsinn, wenn wir für unseren schmalen Garten hinter einem Haus von 1896 jetzt hohe Werte haben. Es ist eine Strafe für uns, weil um uns herum gebaut wurde“, sagte eine Frau. Rüdiger Zart antwortete, dass es die Möglichkei­t zu einem Einspruch gibt. Auch Klagen habe es schon gegeben, die aber nicht erfolgreic­h gewesen seien. Die Gutachter hätten durchaus Ortskenntn­is. Und wenn jetzt höhere Bodenricht­werte als früher herauskomm­en, sei das oft auch gerecht.

Was gilt als land- und forstwirts­chaftliche Fläche?

Alles, was über den Eigenbedar­f hinausgeht, so das Finanzamt Jena.

Der Erholungsg­arten am Haus mit Beeten und kleiner Streuobstw­iese also nicht. Bei Grundstück­en, die neben dem Haus auch landwirtsc­haftlich genutzte Fläche umfassen, sei die heutige Nutzung maßgeblich und nicht das, was auf Basis von Daten aus dem Liegenscha­ftskataste­r gegebenenf­alls schon vorausgefü­llt ist. Letztmalig seien solche Daten in Ostdeutsch­land im Jahr 1935 erhoben worden. „Wir erleben oft, dass sich da viel geändert hat, es ist also eine Bestandsau­fnahme“, hieß es vom Finanzamt.

Wann kommen die Bescheide?

Das Finanzamt Jena will alle eingegange­nen Erklärunge­n in diesem Jahr fertig bearbeitet haben. Dabei solle man sich nicht irritieren lassen, wenn der Nachbar, der zur gleichen Zeit abgegeben hat, deutlich früher eine Rückmeldun­g bekommt. Wie viel Grundsteue­r ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen ist, hängt dann aber von den Hebesätzen ab, die die Kommunen 2024 festlegen. Wie Kahlas Bürgermeis­ter Jan Schönfeld (parteilos) sagte, muss dies „aufkommens­neutral“erfolgen. Die Stadt werde am Ende nicht mehr Grundsteue­r-Einnahmen als zuvor haben. Ändern wird sich hingegen, wer wie viel zu zahlen hat.

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