Thüringische Landeszeitung (Jena)
Grundsteuer-Probleme in Kahla gelöst
Finanzamt Jena beantwortet bei einer Veranstaltung Fragen
Die Grundsteuerreform und die für die neuen Bescheide abzugebenden Erklärungen haben für viel Ärger gesorgt. Dieser scheint sich inzwischen gelegt zu haben, nimmt man eine Informationsveranstaltung zum Maßstab, die das Finanzamt Jena, die Stadt Kahla und die Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal für den späten Dienstagnachmittag organisiert hatten.
Circa 25 Menschen waren der Einladung in den großen Saal des Kahlaer Rathauses gefolgt. Unter ihnen waren viele, die nicht aus prinzipieller Ablehnung die vorgegebene Frist zur Grundsteuererklärung am 31. Januar verstreichen lassen hatten, sondern an bestimmten Punkten nicht weitergekommen waren und mit dem bevorzugten Online-Weg nicht klar kamen.
Ihre Detailfragen stellten mitunter auch die anwesenden Expertinnen und Experten des Jenaer Finanzamtes um Leiter Rüdiger Zart vor Herausforderungen. Solche Fragen zu klären und die Quote der abgegebenen Grundsteuererklärungen weiter zu erhöhen, ist das vorrangige Ziel, sagte Zart. Inzwischen liege diese im Bereich des Jenaer Finanzamtes mit Stand Montag bei 85 Prozent. „Wir denken nur über Zwangsmittel nach, wenn es gar nichts mehr anders geht“, so Zart. Die Stimmung war am Dienstagnachmittag im Kahlaer Rathaus weit weg von Zwangsmitteln. Am Ende gab es für das FinanzamtTeam neben dankenden Worten auch leichten Applaus.
Hier eine Auswahl der Fragen, über die gesprochen wurde:
Wie sind die Bodenrichtwerte zustande gekommen?
Die Bodenrichtwerte wurden von einem Gutachterausschuss ermittelt, das Finanzamt ist an die Werte gebunden. „Es ist doch Irrsinn, wenn wir für unseren schmalen Garten hinter einem Haus von 1896 jetzt hohe Werte haben. Es ist eine Strafe für uns, weil um uns herum gebaut wurde“, sagte eine Frau. Rüdiger Zart antwortete, dass es die Möglichkeit zu einem Einspruch gibt. Auch Klagen habe es schon gegeben, die aber nicht erfolgreich gewesen seien. Die Gutachter hätten durchaus Ortskenntnis. Und wenn jetzt höhere Bodenrichtwerte als früher herauskommen, sei das oft auch gerecht.
Was gilt als land- und forstwirtschaftliche Fläche?
Alles, was über den Eigenbedarf hinausgeht, so das Finanzamt Jena.
Der Erholungsgarten am Haus mit Beeten und kleiner Streuobstwiese also nicht. Bei Grundstücken, die neben dem Haus auch landwirtschaftlich genutzte Fläche umfassen, sei die heutige Nutzung maßgeblich und nicht das, was auf Basis von Daten aus dem Liegenschaftskataster gegebenenfalls schon vorausgefüllt ist. Letztmalig seien solche Daten in Ostdeutschland im Jahr 1935 erhoben worden. „Wir erleben oft, dass sich da viel geändert hat, es ist also eine Bestandsaufnahme“, hieß es vom Finanzamt.
Wann kommen die Bescheide?
Das Finanzamt Jena will alle eingegangenen Erklärungen in diesem Jahr fertig bearbeitet haben. Dabei solle man sich nicht irritieren lassen, wenn der Nachbar, der zur gleichen Zeit abgegeben hat, deutlich früher eine Rückmeldung bekommt. Wie viel Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen ist, hängt dann aber von den Hebesätzen ab, die die Kommunen 2024 festlegen. Wie Kahlas Bürgermeister Jan Schönfeld (parteilos) sagte, muss dies „aufkommensneutral“erfolgen. Die Stadt werde am Ende nicht mehr Grundsteuer-Einnahmen als zuvor haben. Ändern wird sich hingegen, wer wie viel zu zahlen hat.