Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Landwirt muss Baum im Kindergart­en pflanzen

Der 6 1Jährige hatte vorm Mühlhäuser Amtsgerich­t zugegeben, drei Bäume „umgesenst“zu haben

- VON CLAUDIA GÖTZE

M ÜHLHAUSEN. Ungewöhnli­cher Fall vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen: Ein Landwirt aus der Nähe von Schlotheim hatte Ende September einen Bußgeldbes­cheid über 100 Euro bekommen, weil er mutwillig drei Bäume am Landwirtsc­haftsweg zwischen Großwelsba­ch und Neunheilin­gen beschädigt haben soll.

Das Ordnungsam­t der Verwaltung­sgemeinsch­aft Schlotheim hatte diesen Bescheid nicht ohne Grund erlassen. Der Betroffene hatte in seiner Anhörung gesagt: „Ich musste die Bäume kürzen, weil ihr das nicht macht.“ An diesen Satz konnte er sich vor Gericht nicht erinnern. Aber in solchen Verfahren werden die zuständige­n Behörden beteiligt, sind also im Verhandlun­gssaal auch anwesend.

Verhandelt wurde überhaupt, weil der Betroffene Einspruch eingelegt hat. Ihm wurde Vorsatz vorgeworfe­n, er will indes fahrlässig gehandelt haben.

An jenem Augusttag 2016 sei ihm auf dem Weg ein Fahrzeug entgegenge­kommen. Dem sei er ausgewiche­n und habe mit der Schaufel am Fahrzeug die Bäume „abgesenst“.

Das sei „eine Autobahn“, gab der 61-Jährige zu Protokoll. Wäre er nicht zur Seite gefahren, hätte der andere ihn nicht passieren können. Das seien Pflaumenbä­ume und eine Esche gewesen.

Der Verteidige­r beantragte eine Verfahrens­einstellun­g. Der Richter sagte aber, dass er das Verfahren nur unter einer Bedingung einstelle. Der Landwirt müsse Wiedergutm­achung leisten. Nach einer kurzen Diskussion wurde festgelegt, dass er einen Baum für den Kindergart­en Neunheilin­gen kaufen und pflanzen müsse.

Damit hatte die Schlotheim­er Behörde kein Problem. Der Baum solle einen Wert von 50 Euro haben – in etwa so viel, wie bei einer Verteilung wegen einer fahrlässig­en Begehenswe­ise fällig gewesen wären.

Wiedergutm­achung soll Wert von 50 Euro haben

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