Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Landwirt muss Baum im Kindergarten pflanzen
Der 6 1Jährige hatte vorm Mühlhäuser Amtsgericht zugegeben, drei Bäume „umgesenst“zu haben
M ÜHLHAUSEN. Ungewöhnlicher Fall vor dem Amtsgericht Mühlhausen: Ein Landwirt aus der Nähe von Schlotheim hatte Ende September einen Bußgeldbescheid über 100 Euro bekommen, weil er mutwillig drei Bäume am Landwirtschaftsweg zwischen Großwelsbach und Neunheilingen beschädigt haben soll.
Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Schlotheim hatte diesen Bescheid nicht ohne Grund erlassen. Der Betroffene hatte in seiner Anhörung gesagt: „Ich musste die Bäume kürzen, weil ihr das nicht macht.“ An diesen Satz konnte er sich vor Gericht nicht erinnern. Aber in solchen Verfahren werden die zuständigen Behörden beteiligt, sind also im Verhandlungssaal auch anwesend.
Verhandelt wurde überhaupt, weil der Betroffene Einspruch eingelegt hat. Ihm wurde Vorsatz vorgeworfen, er will indes fahrlässig gehandelt haben.
An jenem Augusttag 2016 sei ihm auf dem Weg ein Fahrzeug entgegengekommen. Dem sei er ausgewichen und habe mit der Schaufel am Fahrzeug die Bäume „abgesenst“.
Das sei „eine Autobahn“, gab der 61-Jährige zu Protokoll. Wäre er nicht zur Seite gefahren, hätte der andere ihn nicht passieren können. Das seien Pflaumenbäume und eine Esche gewesen.
Der Verteidiger beantragte eine Verfahrenseinstellung. Der Richter sagte aber, dass er das Verfahren nur unter einer Bedingung einstelle. Der Landwirt müsse Wiedergutmachung leisten. Nach einer kurzen Diskussion wurde festgelegt, dass er einen Baum für den Kindergarten Neunheilingen kaufen und pflanzen müsse.
Damit hatte die Schlotheimer Behörde kein Problem. Der Baum solle einen Wert von 50 Euro haben – in etwa so viel, wie bei einer Verteilung wegen einer fahrlässigen Begehensweise fällig gewesen wären.
Wiedergutmachung soll Wert von 50 Euro haben