Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Bierflasche aus dem Dachfenster geworfen
Gerichtsbericht: Mühlhäuser wurde nach drei Straftaten zu acht Monaten Haft verurteilt. Er hatte die Taten bestritten
MÜ HLHAUSEN. In der Straße, wo der Angeklagte wohnt, liegen oft Sachen auf der Straße. Wenn der 30-Jährige betrunken ist, wirft er Gegenstände oder Essensreste herunter. In einem Fall traf eine Bierflasche ein parkendes Auto. Die Kripo stellte fest, dass die DNA an den Scherben der Flasche dem späteren Angeklagten zuzuordnen war. Der 38-Jährige bestritt vor dem Amtsgericht diese und alle weiteren Taten. Deshalb musste ausführlich verhandelt werden – an drei Verhandlungstagen. Dabei ging es um eine Körperverletzung und einen Diebstahl sowie die Sachbeschädigung mit der Bierflasche. Für alle drei Taten wurde er zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein Fall für die Berufungskammer des Landgerichtes. Zum Tatzeitpunkt stand er unter Bewährungsauflagen.
Die Strafrichterin glaubte den Zeugen. Eine junge Frau hatte berichtet, dass er sie im Januar 2016 zwei Mal geschlagen habe. In einem weiteren Fall hat er aus der Sparbüchse eines Geschädigten 40 Euro und extra noch Tabak aus der Wohnung gestohlen. Am beschädigten Auto richtete er einen Schaden von 1133 Euro an. Die Glassplitter hatte der Besitzer des Autos eigenhändig aufgesammelt und in einem Karton zur Polizei gebracht. Eine Nachbarin hatte vor Gericht sehr detailliert berichten müssen, welches Bild sich an jenem Morgen auf der Straße bot, und wie sie darauf kommt, dass die betreffende Flasche vom Dach geflogen kommen sein musste. Ihre Schilderung passten zu den Vorwürfen in der Anklageschrift.