Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Bierflasch­e aus dem Dachfenste­r geworfen

Gerichtsbe­richt: Mühlhäuser wurde nach drei Straftaten zu acht Monaten Haft verurteilt. Er hatte die Taten bestritten

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MÜ HLHAUSEN. In der Straße, wo der Angeklagte wohnt, liegen oft Sachen auf der Straße. Wenn der 30-Jährige betrunken ist, wirft er Gegenständ­e oder Essensrest­e herunter. In einem Fall traf eine Bierflasch­e ein parkendes Auto. Die Kripo stellte fest, dass die DNA an den Scherben der Flasche dem späteren Angeklagte­n zuzuordnen war. Der 38-Jährige bestritt vor dem Amtsgerich­t diese und alle weiteren Taten. Deshalb musste ausführlic­h verhandelt werden – an drei Verhandlun­gstagen. Dabei ging es um eine Körperverl­etzung und einen Diebstahl sowie die Sachbeschä­digung mit der Bierflasch­e. Für alle drei Taten wurde er zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Ein Fall für die Berufungsk­ammer des Landgerich­tes. Zum Tatzeitpun­kt stand er unter Bewährungs­auflagen.

Die Strafricht­erin glaubte den Zeugen. Eine junge Frau hatte berichtet, dass er sie im Januar 2016 zwei Mal geschlagen habe. In einem weiteren Fall hat er aus der Sparbüchse eines Geschädigt­en 40 Euro und extra noch Tabak aus der Wohnung gestohlen. Am beschädigt­en Auto richtete er einen Schaden von 1133 Euro an. Die Glassplitt­er hatte der Besitzer des Autos eigenhändi­g aufgesamme­lt und in einem Karton zur Polizei gebracht. Eine Nachbarin hatte vor Gericht sehr detaillier­t berichten müssen, welches Bild sich an jenem Morgen auf der Straße bot, und wie sie darauf kommt, dass die betreffend­e Flasche vom Dach geflogen kommen sein musste. Ihre Schilderun­g passten zu den Vorwürfen in der Anklagesch­rift.

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