Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Gastronomen gegen Benachteiligung
Restaurants wollen steuerlich gleich behandelt werden wie Lieferdienste und Außerhausverkauf
BERLIN. Wollen Sie den Burger in der Filiale essen oder mitnehmen? Jeder kennt diese Frage an der Kasse der Fast-food-ketten. Während der Kunde keinerlei Vorteil davon hat, wie seine Antwort ausfällt, ist diese dagegen für die Gastronomen von finanzieller Bedeutung. Es geht für sie um eine Menge Geld. Denn: Beim Außer-haus-verkauf wird Essen nur mit sieben Prozent Mehrwertsteuer belastet, während im Restaurant 19 Prozent berechnet werden.
Auch Restaurants, die ihr Essen über Lieferdienste den Kunden nach Hause bringen, profitieren von dem reduzierten Mehrwertsteuersatz bei der Außer-haus-lieferung. Verzehren die Gäste die Speisen jedoch stilvoll im Restaurant, müssen Gastronomen 19 Prozent Mehrwertsteuer entrichten.
„Das wirkt wie eine Bestrafung. Traditionelle Gastlichkeit wird steuerlich benachteiligt“, kritisiert Michael Rabe, Generalsekretär des Bundesverbands der deutschen Tourismuswirtschaft (BTW). Um die Hunderttausenden Gaststätten nicht weiter zu benachteiligen, fordert Rabe eine steuerliche Gleichbehandlung von Essen. „Wir fordern von der nächsten Bundesregierung eine Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf die auch für Bäckereien, Metzgereien und Lebensmittelhandel geltenden sieben Prozent. Das wäre zugleich ein großes Konjunktur- und Beschäftigungsprogramm.“Zudem würde es der Verödung der Innenstädte und des ländlichen Raums entgegenwirken.
Die Forderung ist Teil einer 53-seitigen Wunschliste der Tourismuswirtschaft an die nächste Bundesregierung, die dieser Zeitung vorliegt. Der Tourismus ist mit mehr als 2,9 Millionen Beschäftigten ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Mit einem Umsatz von rund 287 Milliarden Euro trägt die Branche laut Rabe rund vier Prozent zum Bruttoinlandsprodukt bei. (bk)