Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Grundsätze der Europäisch­en Union

Das System kann nur funktionie­ren, wenn sich alle Mitgliedst­aaten an die Regeln halten

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MÜHLHAUSEN. Die Eu-bürger und ihre Regierunge­n sind sich darin einig, dass sie zwar eine handlungsf­ähige Europäisch­e Union haben wollen, aber keinen zentralist­ischen Superstaat, der alle Befugnisse an sich zieht. Daher ist ein wichtiges Prinzip die Subsidiari­tät, also die Regelung, dass auf europäisch­er Ebene nur das geregelt wird, was dort besser zu bewirken ist. Dieser Grundsatz ist vertraglic­h festgehalt­en. Er geht einher mit der Kompetenz-kompetenz der Mitgliedst­aaten. Dieser auf den ersten Blick erstaunlic­he Begriff meint, dass die Kompetenz festzulege­n, welche Ebene die Kompetenze­n zur Regelung eines Politikfel­ds wahrnimmt, bei den Mitgliedst­aaten liegt. Die EU kann also nur die Zuständigk­eiten übernehmen, die ihr die Mitgliedst­aaten zuweisen.

Ein wichtiger Grundsatz der EU und der Punkt, in dem sie sich von anderen internatio­nalen Bündnissen unterschei­det, ist die Supranatio­nalität. Das bedeutet, dass die Mitgliedst­aaten nationale Souveränit­ät abtreten und diese auf der europäisch­en Ebene gemeinsam ausüben. Die Regelungen, die dort verabschie­det werden, sind dann für alle Mitgliedst­aaten verbindlic­h.

Das zeigt, wie wichtig ein anderer Grundsatz ist: die Rechtstreu­e. Das Eu-system kann nur funktionie­ren, wenn sich alle Mitgliedst­aaten an die Regeln halten. Das schließt Streit über die Auslegung der Beschlüsse nicht aus. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, entscheide­t der Europäisch­e Gerichtsho­f (EUGH) in Luxemburg, dessen Urteil dann respektier­t werden muss. Quelle: BZPB

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