Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Grundsätze der Europäischen Union
Das System kann nur funktionieren, wenn sich alle Mitgliedstaaten an die Regeln halten
MÜHLHAUSEN. Die Eu-bürger und ihre Regierungen sind sich darin einig, dass sie zwar eine handlungsfähige Europäische Union haben wollen, aber keinen zentralistischen Superstaat, der alle Befugnisse an sich zieht. Daher ist ein wichtiges Prinzip die Subsidiarität, also die Regelung, dass auf europäischer Ebene nur das geregelt wird, was dort besser zu bewirken ist. Dieser Grundsatz ist vertraglich festgehalten. Er geht einher mit der Kompetenz-kompetenz der Mitgliedstaaten. Dieser auf den ersten Blick erstaunliche Begriff meint, dass die Kompetenz festzulegen, welche Ebene die Kompetenzen zur Regelung eines Politikfelds wahrnimmt, bei den Mitgliedstaaten liegt. Die EU kann also nur die Zuständigkeiten übernehmen, die ihr die Mitgliedstaaten zuweisen.
Ein wichtiger Grundsatz der EU und der Punkt, in dem sie sich von anderen internationalen Bündnissen unterscheidet, ist die Supranationalität. Das bedeutet, dass die Mitgliedstaaten nationale Souveränität abtreten und diese auf der europäischen Ebene gemeinsam ausüben. Die Regelungen, die dort verabschiedet werden, sind dann für alle Mitgliedstaaten verbindlich.
Das zeigt, wie wichtig ein anderer Grundsatz ist: die Rechtstreue. Das Eu-system kann nur funktionieren, wenn sich alle Mitgliedstaaten an die Regeln halten. Das schließt Streit über die Auslegung der Beschlüsse nicht aus. Wenn keine Einigung erzielt werden kann, entscheidet der Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg, dessen Urteil dann respektiert werden muss. Quelle: BZPB