Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Lehrermangel: Länder müssen mehr ausbilden
SPD warnt davor, Schulnovelle zu verschleppen: Existenz kleiner Schulen gefährdet
ERFURT. Der Spd-bildungspolitiker Thomas Hartung warnt davor, die in Thüringen geplante Schulgesetzesnovelle aus Angst vor zu viel Widerstand von Schulträgern und Bürgern abzublasen. „Die rot-rot-grüne Koalition muss die Kritik aushalten und das Gesetz verabschieden. Alles andere führt ins Chaos“, sagt er im Tlz-interview. Komme die Reform nicht, müssten kleine Schulen schließen.
Unterdessen wurde bekannt, dass in Thüringen im Zeitraum 2018 bis 2030 jährlich 175 Lehrer fehlen. Das geht aus den Berechnungen der Kultusministerkonferenz (KMK) hervor. Der jährliche Bedarf im Freistaat liegt weitaus höher, wird jedoch durch geplante 600 Neueinstellungen ein Stück weit ausgeglichen. Während in Thüringen der Einstellungsbedarf bei unter 20 Prozent liegt, stellt sich in anderen ostdeutschen Ländern die Situation noch dringlicher dar: Sachsen-anhalt weist eine Unterdeckung von fast 50 Prozent auf, Mecklenburg-vorpommern von 30 Prozent, Berlin und Brandenburg von 25 Prozent.
Kmk-präsident, Bildungsminister Helmut Holter (Linke), sagt: Die Ländern müssten insgesamt mehr Lehrer ausbilden.
Den Daten zufolge ergibt sich eine zweigeteilte Republik: In den westdeutschen Ländern übersteigt derzeit das Angebot an Lehrkräften den Bedarf durchschnittlich über alle Lehramtstypen um etwa 3,5 Prozent (pro Jahr etwa 900 Personen). In den ostdeutschen Ländern hingegen besteht eine Unterdeckung von durchschnittlich 21,6 Prozent (1500 Personen).
Deutschlandweit rechnet die KMK bei derzeit 798.200 hauptberuflichen Lehrkräften für den Zeitraum 2018 bis 2030 mit einem durchschnittlichen jährlichen Einstellungsbedarf von etwa 31.900 Lehrern.
WEIMAR/ERFURT. In Thüringen wird weiter um den juristischen Umgang mit Rechtsrock-konzerten gestritten. Nach zum Teil heftiger Kritik an seinen Entscheidungen verteidigte das Oberverwaltungsgericht Weimar noch einmal sein Vorgehen. In einem am Donnerstag veröffentlichten vierseitigen Papier antworteten die Richter dazu auf „häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit den versammlungsrechtlichen Verfahren an den Thüringer Verwaltungsgerichten am 4. und 5. Oktober 2018“.
Dabei wiederholten die Richter ihren Vorwurf, die Versammlungsbehörde des Weimarer Landes hätte es bei den für das vergangene Wochenende angemeldeten Rechtsrock-konzerten in Magdala und Apolda versäumt, rechtzeitig über die Auflagen für diese Versammlungen zu entscheiden. „Der Umstand, dass die Gerichtsentscheidungen binnen weniger Stunden zu treffen waren, hat eine vertiefte Prüfung nicht mehr zugelassen. Dies war zulasten der Behörde zu werten“, heißt es im Papier weiter.
Auch auf die Frage, warum rechtsextreme Versammlungen überhaupt zugelassen würden, gingen die Richter am OVG ein. Die Fragestellung gehe von einer unzutreffenden rechtlichen Annahme aus. Das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung garantierten Versammlungsfreiheit. Daher bedürften Versammlungen keiner Zulassung oder Erlaubnis. Nach dem Versammlungsgesetz seien sie lediglich anzuzeigen, so das Oberverwaltungsgericht.
Allein wegen der Gesinnung der Demonstranten dürften weder Auflagen noch ein Verbot verhängt werden, heißt es weiter. In den Fällen, die am 4. und 5. Oktober 2018 entschieden worden, hätten die von der Behörde zur Begründung der verhängten Auflagen genannten Umstände nicht ausgereicht, um eine konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu belegen.
Gerade an dieser Auffassung hatte sich die Kritik an den Richtern entzündet. (epd)