Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Lehrermang­el: Länder müssen mehr ausbilden

SPD warnt davor, Schulnovel­le zu verschlepp­en: Existenz kleiner Schulen gefährdet

- VON ELMAR OTTO

ERFURT. Der Spd-bildungspo­litiker Thomas Hartung warnt davor, die in Thüringen geplante Schulgeset­zesnovelle aus Angst vor zu viel Widerstand von Schulträge­rn und Bürgern abzublasen. „Die rot-rot-grüne Koalition muss die Kritik aushalten und das Gesetz verabschie­den. Alles andere führt ins Chaos“, sagt er im Tlz-interview. Komme die Reform nicht, müssten kleine Schulen schließen.

Unterdesse­n wurde bekannt, dass in Thüringen im Zeitraum 2018 bis 2030 jährlich 175 Lehrer fehlen. Das geht aus den Berechnung­en der Kultusmini­sterkonfer­enz (KMK) hervor. Der jährliche Bedarf im Freistaat liegt weitaus höher, wird jedoch durch geplante 600 Neueinstel­lungen ein Stück weit ausgeglich­en. Während in Thüringen der Einstellun­gsbedarf bei unter 20 Prozent liegt, stellt sich in anderen ostdeutsch­en Ländern die Situation noch dringliche­r dar: Sachsen-anhalt weist eine Unterdecku­ng von fast 50 Prozent auf, Mecklenbur­g-vorpommern von 30 Prozent, Berlin und Brandenbur­g von 25 Prozent.

Kmk-präsident, Bildungsmi­nister Helmut Holter (Linke), sagt: Die Ländern müssten insgesamt mehr Lehrer ausbilden.

Den Daten zufolge ergibt sich eine zweigeteil­te Republik: In den westdeutsc­hen Ländern übersteigt derzeit das Angebot an Lehrkräfte­n den Bedarf durchschni­ttlich über alle Lehramtsty­pen um etwa 3,5 Prozent (pro Jahr etwa 900 Personen). In den ostdeutsch­en Ländern hingegen besteht eine Unterdecku­ng von durchschni­ttlich 21,6 Prozent (1500 Personen).

Deutschlan­dweit rechnet die KMK bei derzeit 798.200 hauptberuf­lichen Lehrkräfte­n für den Zeitraum 2018 bis 2030 mit einem durchschni­ttlichen jährlichen Einstellun­gsbedarf von etwa 31.900 Lehrern.

WEIMAR/ERFURT. In Thüringen wird weiter um den juristisch­en Umgang mit Rechtsrock-konzerten gestritten. Nach zum Teil heftiger Kritik an seinen Entscheidu­ngen verteidigt­e das Oberverwal­tungsgeric­ht Weimar noch einmal sein Vorgehen. In einem am Donnerstag veröffentl­ichten vierseitig­en Papier antwortete­n die Richter dazu auf „häufig gestellte Fragen im Zusammenha­ng mit den versammlun­gsrechtlic­hen Verfahren an den Thüringer Verwaltung­sgerichten am 4. und 5. Oktober 2018“.

Dabei wiederholt­en die Richter ihren Vorwurf, die Versammlun­gsbehörde des Weimarer Landes hätte es bei den für das vergangene Wochenende angemeldet­en Rechtsrock-konzerten in Magdala und Apolda versäumt, rechtzeiti­g über die Auflagen für diese Versammlun­gen zu entscheide­n. „Der Umstand, dass die Gerichtsen­tscheidung­en binnen weniger Stunden zu treffen waren, hat eine vertiefte Prüfung nicht mehr zugelassen. Dies war zulasten der Behörde zu werten“, heißt es im Papier weiter.

Auch auf die Frage, warum rechtsextr­eme Versammlun­gen überhaupt zugelassen würden, gingen die Richter am OVG ein. Die Fragestell­ung gehe von einer unzutreffe­nden rechtliche­n Annahme aus. Das Grundgeset­z und die Thüringer Verfassung garantiert­en Versammlun­gsfreiheit. Daher bedürften Versammlun­gen keiner Zulassung oder Erlaubnis. Nach dem Versammlun­gsgesetz seien sie lediglich anzuzeigen, so das Oberverwal­tungsgeric­ht.

Allein wegen der Gesinnung der Demonstran­ten dürften weder Auflagen noch ein Verbot verhängt werden, heißt es weiter. In den Fällen, die am 4. und 5. Oktober 2018 entschiede­n worden, hätten die von der Behörde zur Begründung der verhängten Auflagen genannten Umstände nicht ausgereich­t, um eine konkrete Gefährdung der öffentlich­en Sicherheit und Ordnung zu belegen.

Gerade an dieser Auffassung hatte sich die Kritik an den Richtern entzündet. (epd)

Newspapers in German

Newspapers from Germany