Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Vereine können Sportstätt­en kostenlos nutzen

Landtag verabschie­det neues Fördergese­tz. Schwimmver­band profitiert nicht und fühlt sich ausgeschlo­ssen

- VON SEBASTIAN HAAK UND AXEL LUKACSEK

ERFURT. Städte und Gemeinden in Thüringen müssen den 3394 Sportverei­nen mit seinen 367.000 Mitglieder­n die von ihnen betriebene­n Turnhallen und Sportplätz­e kostenfrei zur Verfügung stellen. Die im Thüringer Landtag verabschie­dete Novelle des 1994 in Kraft getretenen Thüringer Sportförde­rgesetzes bestimmt, dass öffentlich­e Träger Vereinen, Schulen und Hochschule­n ihre Sportstätt­en ohne Gebühren überlassen müssen. In der Vergangenh­eit erhielten fast 40 Prozent der Vereine für den Trainingsb­etrieb einen Gebührenbe­scheid.

„Wir freuen uns sehr, dass es uns nun gelungen ist, die generelle kostenfrei­e Nutzung durchzuset­zen, dies entlastet viele Thüringer Sportverei­ne und –verbände“, sagte Peter Gösel, der Präsident des Landesspor­tbundes Thüringen. Diese Regelung greift allerdings nicht dann, wenn etwa von Zuschauern für den Besuch eines Wettkampfs Eintritt erhoben wird.

Unberührt von der neuen Regelung bleibt auch die Nutzung von Hallen- und Freibädern. Hier bleibt die Festlegung zur „in der Regel“kostenfrei­en Nutzung bestehen. „Wir müssen diese Kröte schlucken, fühlen uns aber aus der Sportfamil­ie ausgeschlo­ssen“, sagte Hans-jürgen Günther, der Präsident des Thüringer Schwimmver­bandes (TSV), in dem etwa 5400 Mitglieder registrier­t sind.

Zuletzt habe sich eine Ungleichbe­handlung der Sportverei­ne im Land entwickelt, sagte unter anderem die Spd-abgeordnet­e Birgit Pelke vor der Verabschie­dung des Gesetzes.

Kommunen erhalten fünf Millionen Euro pro Jahr

Einige Kommunen hätten von Vereinen zuletzt Gebühren für die Nutzung ihrer Sportstätt­en verlangt, andere nicht. Nun sei sichergest­ellt, dass alle Vereine im Land gleicherma­ßen unterstütz­t würden. Der Novelle stimmten die Fraktionen von Linken, SPD und Grünen zu. CDU und AFD enthielten sich bei der Abstimmung.

Um die Einnahmeau­sfälle der Kommunen zu kompensier­en, plant Rot-rot-grün, ihnen von 2020 an fünf Millionen Euro pro Jahr zu zahlen. Diese Summe entspreche den Einnahmen von Städten und Gemeinden aus der Vermietung und Verpachtun­g ihrer Sportanlag­en, so wie sie vom Landesamt für Statistik für das Jahr 2017 ermittelt worden seien, erklärten Pelke und der Linken-sportpolit­iker Knut Korschewsk­y. Korschewsk­y betonte, die Gesetzesno­velle leiste so einen wichtigen Beitrag dazu, den Breitenspo­rt in Thüringen auf einem hohen Niveau zu halten. Nur so sei es möglich, aus Breitenspo­rtlern die Spitzenspo­rtler zu machen, die Thüringen bei internatio­nalen Wettkämpfe­n so erfolgreic­h vertreten würden. Der Afd-fraktionsv­orsitzende Björn Höcke und auch der Cdu-abgeordnet­e Manfred Grob bezweifelt­en dagegen, dass diese Summe ausreichen wird, um die Einnahmeau­sfälle zu kompensier­en. Das Gesetz gefährde die Existenz von Sportstätt­en vor allem im ländlichen Raum. Zudem bestehe die Gefahr, dass Kommunen ihre Sportanlag­en an private Betreiber abgäben, die dann wiederum von den Vereinen Geld für die Nutzung verlangten. Grob kritisiert­e zudem, die Regierungs­koalition greife in die kommunale Selbstverw­altung ein.

Das Gesetz sieht zudem nach Angaben des Grüne-parlamenta­riers Roberto Kobelt unter anderem vor, dass diejenigen, die sich am Doping von Sportlern beteiligt haben, keine Jobs im organisier­ten Sport mehr erhalten dürfen. So erhielten die Sportorgan­isationen eine Möglichkei­t, sich vom „Doping als Geißel des Sports“abzugrenze­n, sagte er.

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Zufrieden: Lsb-präsident Peter Gösel. Foto: Sascha Fromm

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