Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Kampf gegen Feinde der Demokratie

Politische Delikte: weniger offene Haftbefehl­e

- VON ELMAR OTTO

ERFURT. Raymond Walk betrachtet die vorliegend­e Statistik mit gemischten Gefühlen. „Der Rückgang der offenen Haftbefehl­e im besonders sensiblen Bereich der politisch motivierte­n Kriminalit­ät ist zwar erfreulich. Dennoch gilt es, gerade gegen die Feinde der Demokratie mit allen zur Verfügung stehenden Möglichkei­ten vorzugehen“, sagt der Cdu-innenpolit­iker im Gespräch mit dieser Zeitung. Grund zur Entwarnung gäbe es nicht. Darauf habe auch Bundesinne­n- minister Horst See- hofer (CSU) bei der Beurteilun­g der Kriminalit­ätsstatist­ik 2017 hingewiese­n. Eigentlich sei jeder nicht vollstreck­te Haftbefehl einer zu viel, meint Walk. Das Spektrum der politisch motivierte­n Kriminalit­ät, kurz PMK, ist breit gefächert. „Es reicht vom Angriff auf ein Asylbewerb­erheim über linksauton­ome Ausschreit­ungen bis hin zu Graffiti mit verfassung­swidrigen Inhalten“, erläutert der Landtagsab­geordnete.

Wegzug ohne eine amtliche Ummeldung

Zum Stichtag 26. März 2018 sind es den Angaben zufolge 29 Haftbefehl­e, die nicht vollstreck­t werden konnten. Das geht aus der Antwort von Innenstaat­ssekretär Udo Götze (SPD) auf eine parlamenta­rische Anfrage Walks hervor. Im September 2017 bei einer vorherigen Anfrage waren noch 41 Haftbefehl­e im Bereich der PMK offen. Die Anzahl ist also innerhalb eines halben Jahres um knapp 30 Prozent gesunken. Von den 29 nicht vollstreck­ten Haftbefehl­en seien 11 links, 14 rechts und 4 religiös motiviert, teilt Götze mit. Über die Art der Delikte werde aber keine Statistik erhoben, weil diese eine Momentaufn­ahme darstellen und tagesaktue­ller Änderung unterliege­n. Walk hat selbst viele Jahre verschiede­ne Polizeidie­nststellen geleitet und war vor seinem Wechsel ins Parlament Leitender Polizeidir­ektor im Thüringer Innenminis­terium. Er kennt die Zwänge, wenn es um die Ergreifung von Straftäter­n geht, und wollte wissen, warum Haftbefehl­e oft nicht vollstreck­t werden können. Hauptursac­he sei „der unbekannte Aufenthalt­sort der gesuchten Person (zum Beispiel Flucht, Wegzug ohne amtliche Ummeldung)“, erläutert Götze. Sofern der Wohnsitz in ein anderes Bundesland verlegt werde, sei die Vollziehun­g des Haftbefehl­s durch die Thüringer Polizei grundsätzl­ich ebenfalls nicht mehr möglich, da sie in die Zuständigk­eit der Polizei vor Ort falle. Walk fordert, die Sicherheit­sbehörden der Länder und des Bundes müssten eng zusammen arbeiten und ihre Informatio­nen umfassend und schnell austausche­n. „Nicht zuletzt müssen sie auch personell in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen“, sagt der 56-Jährige. Die Aufklärung­squote bei politische­r motivierte­r Kriminalit­ät ist bundesweit mäßig. 2017 sank sie auf 39,7 Prozent. Im Jahr zuvor waren es 42,7 Prozent. „In Thüringen konnten 2017 fast die Hälfte aller Pmkfälle– 47, 5 prozent–aufgeklärt werden“, berichtet Walk.

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FOTO: SASCHA WILLMS Raymond Walk (CDU).

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