Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Einsparungen durch Finanzreform sind fraglich
Thüringen will seine Verwaltung effizienter machen – Die Landesfinanzdirektion wurde zum Jahresbeginn aufgelöst
ERFURT. „In der Gesamtschau dient die Reform der Finanzverwaltung der Beschleunigung der Verfahren und damit der Arbeitsleistung der Verwaltung, ohne dass dieser Effekt mit konkreten Zeitangaben oder monetären Beträgen belegt werden kann“, teilt ein Sprecher von Finanzministerin Heike Taubert (SPD) auf Anfrage mit. In Summe komme es unter Beachtung der Personaleinsparungen nicht zu Mehrausgaben beziehungsweise Mehrbelastungen des Landeshaushalts. „Zunächst bedarf es zum Anstoßen des Prozesses eines einmaligen Aufwandes, ohne dass eine Abschätzung möglich ist, wie viel weniger Kapazitäten man im Nachhinein benötigt und wie groß die zeitliche Ersparnis ist“, so der Sprecher. Es entstünden einmalige zusätzliche Kosten in geringem Umfang. Es handele sich dabei um typische Anlaufkosten und Umbaukosten, „um die Verwaltung in die neuen Strukturen zu transferieren“, hieß es. Das seien beispielsweise neue Tür- und Eingangsschilder, andere Hinweiszeichen sowie Stempel oder Dienstsiegel mit den neuen Behördenbezeichnungen und Umtragungen in Büchern, Dokumenten und Dateien. Daneben gehe es um Folgeänderungen von Richtlinien, Verwaltungsvorschriften und anderer allgemeinverbindlicher Grundlagen dienstlicher Tätigkeit. „Diese wären jedoch auch ohne die Behördenstrukturreform durch regelmäßige Prüfungen im Rahmen der Deregulierung und Überarbeitung der genannten Grundlagen angefallen, sodass hier keine zusätzlichen Mehraufwendungen im eigentlichen Sinne entstehen“, wird betont. Bislang gehörten dem Finanzministerium nach eigenen Angaben rund 230 Bedienstete und der Landesfinanzdirektion etwa 590 Bedienstete an. Im neu gegründeten Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) werden um die 500 Bedienstete arbeiten. Die restlichen Bediensteten wechseln ins Ministerium. Der derzeit B6-besoldete Präsident der Landesfinanzdirektion (gut 9200 Euro brutto monatlich) falle weg. Für den Leiter des Landesamtes stehe ein B3-dienstposten (7800 Euro) zur Verfügung. Die B3-abteilungsleiter würden zu A16-dienstposten (5600 bis 6800 Euro). Die zweistufige Verwaltung besteht neben dem Ministerium als oberster Finanzbehörde jetzt aus den nachgeordneten Einheiten Landesrechenzentrum und TLF. Effizienzgewinne gebe es allein dadurch, dass eine Hierarchieebene wegfalle und somit Entscheidungswege verkürzt und Verwaltungsabläufe gestrafft sowie Abstimmungsprozesse reduziert würden.