Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Einstellungszahlen in der Thüringer Justiz bleiben vage
Justizministerium: Personalbedarf verschiedener Gerichtsbarkeiten nicht konkret vorhersehbar
Das Thüringer Justizministerium verfügt noch nicht über eine konkrete Vorstellung, wie sich die Personalsituation in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten in den Jahren 2019 und 2020 entwickelt. Das geht aus der Antwort des Hauses von Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) auf eine parlamentarische Anfrage des parteilosen Landtagsabgeordneten Siegfried Gentele hervor. Darin heißt es wörtlich: „Wie sich die Personalbedarfe in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten sowie im Bereich der Staatsanwaltschaften bis zum Jahr 2020 entwickeln, kann nicht verlässlich vorhergesagt werden.“Hinzu komme, dass auch die Zustimmung des Thüringer Finanzministeriums diesbezüglich noch ausstehe – das dürfte sich vor allem auf das Jahr 2020 beziehen, für das die Landesregierung noch einen Haushalt durch den Landtag bringen will. Gentele hatte indes zu der Personalsituation in den Thüringer Gerichten angefragt mit der Zielstellung, „Engpässe und Problempunkte zügig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken“. Beim Personal verzeichnen die einzelnen Gerichtsbarkeiten indes nur leichte Schwankungen. Die sogenannte ordentliche Gerichtsbarkeit, zusammengefasst sind hier Staatsanwaltschaften und Gerichte, verfügt im Haushaltsjahr 2017 noch über 2639 Stellen – ein leichter Rückgang um 18 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014. Bei Arbeitsgerichten in Thüringen entfielen in dem Zeitraum insgesamt neun Planstellen, bei Verwaltungsgerichten zehn. Sozialgerichte verfügen über drei Planstellen mehr und Finanzgerichte über zwei – jeweils inklusive der Tarifbeschäftigten. Personell plant das Justizministerium aber auch in diesem Jahr damit, das frei werdende Stellen – sowohl planmäßige als auch unplanmäßige - „zeitnah nachbesetzt werden“. 2017 seien im sogenannten höheren Justizdienst 29 Einstellungen erfolgt, bis Ende Oktober waren es im vergangenen Jahr schon 25. Die Zahl der Anwärter die im mittleren Dienst, sogenannte Justizfachwirte, eingestellt wurden, ist 2018 um drei im Vergleich zum Vorjahr gesunken (23). Justizfachwirte managen in der Regel bei Staatsanwaltschaften und Gerichten die Organisation. Im gehobenen Dienst, also bei den sogenannten Rechtspflegern, wurden indes im vergangenen Jahr sieben Anwärter mehr eingestellt, als das 2017 der Fall gewesen ist (10).