Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
1500 Euro Strafe nach Wurf mit Bierglas
Zeugen erkennen den Täter aus einem Mühlhäuser Kirmeszelt. Frau erlitt eine blutende Kopfwunde
Mühlhausen. Zur Stadtkirmes 2018 kam es in einem Kirmeszelt zu einer Auseinandersetzung zwischen Besuchern. Das Geschehen schaukelte sich zunächst an einem Tisch hoch, der wohl nicht besetzt war, aber auch nicht von einem der beiden Streithähne besetzt werden sollte. Dann soll es Provokationen gegeben haben.
Das geworfene Bierglas galt vermutlich nicht der Geschädigten (27), sondern eher ihrem Vater. Die getroffene Mühlhäuserin verspürte plötzlich etwas an der Brille und Blut, das heftig floss. Sie ging zu Boden, war kurze Zeit bewusstlos. Die Narbe an der Stirn wird die Erzieherin immer an diesen Abend erinnern. Zehn Monate später sitzt ein 18Jähriger aus dem Landkreis wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Er habe damit nichts zu tun und kein Bierglas geworden, erklärte er der Jugendrichterin. Seine Mutter unterstützte die Schilderungen.
Alle anderen Zeugen konnten genau sagen, wer geworfen hat. Mit dieser Beweislage konfrontierte die Richterin den Angeklagten. Sie schlug vor, das Verfahren gegen den Tierwirt einzustellen, wenn er 1500 Euro zahlt. Geldempfänger ist der Nordhäuser Verein „Horizont“.
Das Schmerzensgeld muss sich die Frau nun extra erstreiten. Dem 18-Jährigen fiel auch auf die Füße, dass er bereits drei Einträge wegen vergleichbarer Vorwürfe im Strafregister gibt. Nicht überall ging es zur Mühlhäuser Kirmes so friedlich-fröhlich zu wie hier beim Frühschoppen in der Kirmesgemeinde Zinkengasse.