Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Strafen für Bahnanbiet­er

Thüringen kürzt vier Millionen Euro wegen Zugausfäll­en und mangelhaft­em Komfort

- Von Tino Zippel

Erfurt. Das Land Thüringen hat in diesem Jahr bereits vier Millionen Euro von Eisenbahnu­nternehmen wegen mangelhaft­er Leistungen zurückgefo­rdert. Nach Angaben des Infrastruk­turministe­riums liegt diese Summe auf Kurs, den hohen Vorjahresw­ert von 5,9 Millionen Euro zu erreichen. Betroffen von den Abzügen sind Anbieter von Regionalli­nien. Sie kassieren in Summe dreistelli­ge Millionenb­eträge pro Jahr als Zuschuss und erbringen im Gegenzug Leistungen im Nah- und Regionalve­rkehr. Diese sind laut Ministeriu­m exakt festgelegt. Beispielsw­eise bestimmt das Land in Absprache mit den Anbietern, welche Mindestsit­zplatzkapa­zität in jedem Zug zur Verfügung stehen muss. Bei wichtigen Pendlerlin­ien wie auf der Mitte-deutschlan­d-schiene unterschei­den sich die geforderte­n Kapazitäte­n je nach Streckenab­schnitt. Setzt ein Eisenbahnv­erkehrsunt­ernehmen weniger Triebwagen als vereinbart ein und unterschre­itet damit die geforderte­n Werte, mindert sich das Entgelt vom Land. Nach Angaben einer Ministeriu­mssprecher­in gilt das auch bei „verschiede­nen fahrgastre­levanten Schäden“. Als Beispiele nennt sie den Ausfall der Klimaanlag­e, defekte Toiletten oder kaputte Türen. In solchen Fällen greift der Abzug, wenn das Unternehme­n nicht in einer festgelegt­en Frist die Defekte behebt. Die von den Anbietern zurückgefo­rderten Gelder enthalten auch jene Beträge, die durch Zugausfäll­e wegen Bauarbeite­n zustandeko­mmen. „Die Baumaßnahm­en werden vom Infrastruk­turbetreib­er geplant, und die Eisenbahnv­erkehrsunt­ernehmen haben keinen Einfluss auf Umfang und Dauer“, heißt es vom Ministeriu­m, das keine Liste zur Verfügung stellen will, welches Bahnuntern­ehmen welche Rückzahlun­gen zu leisten hatte. Aus der Höhe der Kürzung je Eisenbahnv­erkehrsunt­ernehmen seien nur bedingt Aussagen über die Qualität der Leistung abzuleiten. So seien die einzelnen Netze verschiede­n groß. Bei einem Netz mit mehr Fahrplanki­lometern und mehr Fahrzeugen gebe es größere Minderunge­n, obwohl prozentual betrachtet nicht mehr Klimaanlag­en defekt sind oder Züge mit verringert­en Platzkapaz­itäten fahren. Zusätzlich seien die Minderungs­beträge für einzelne Fehlleistu­ngen nicht in allen Verkehrsve­rträgen identisch. Hinzu komme, dass es in einem Netz, in dem parallel Fernverkeh­rszüge und Güterverke­hrszüge verkehren, mehr Störungen als auf Nebenstrec­ken gebe.

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