Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Neuwahl würde zwei Millionen kosten

Großer finanziell­er Posten für Wahlhelfer

- Von Sibylle Göbel

Im Falle einer Neuwahl des Landtags müsste der Thüringer Steuerzahl­er noch einmal 1,9 bis 2 Millionen Euro berappen. Diesen Betrag hat nach Angaben von Landeswahl­leiter Günter Krombholz die Wahl am 27. Oktober gekostet – und dieser Betrag war dafür auch im Landeshaus­halt eingestell­t worden. „Wir haben mit knapp einem Euro je Wahlberech­tigten gerechnet“, sagt Günter Krombholz auf Anfrage. Wahlberech­tigt seien bei der Landtagswa­hl zwar nur 1,73 Millionen Thüringer gewesen – rund 50.000 weniger als bei der Kommunalwa­hl im Frühjahr, als das Mindestalt­er erstmals bei 16 Jahren lag.

Doch vorsorglic­h sei etwas mehr Geld eingeplant worden, damit alle Ausgaben beglichen werden können und keine Kommune auf den entstanden­en Kosten sitzen bleibt.

Einer der größten Einzelpost­en sei neben dem Druck von Stimmzette­ln, Briefwahlu­nterlagen und Wahlbenach­richtigung­en die Erstattung des sogenannte­n Erfrischun­gsgeldes. Dieses wird ehrenamtli­chen Wahlhelfer­n als steuerfrei­e Aufwandsen­tschädigun­g gezahlt: „Gesetzlich verankert sind seit diesem Jahr mindestens 25 Euro für den Beisitzer und 35 Euro für den Wahlvorste­her“, sagt Günter Krombholz. Bis zur Änderung der Thüringer Landeswahl­ordnung in diesem Jahr waren es nur 16 Euro.

Allerdings konnten und können die Kommunen diese Basisbeträ­ge eigenveran­twortlich aufstocken – die Differenz müssen sie allerdings selbst begleichen. In Weimar beispielsw­eise, wo bei der jüngsten Landtagswa­hl knapp 550 Wahlhelfer im Einsatz waren, wurden Beisitzern je 35 und Wahlvorste­hern 50 Euro gezahlt. In Vorleistun­gen gehen müssen die Städte und Gemeinden bei einer Wahl aber nicht: „Sie erhalten vorher zwei Abschlagsz­ahlungen. Damit kann keine Kommune behaupten, sie habe kein Geld“, betont der Landeswahl­leiter. Nach der Wahl erfolge dann eine exakte Schlussabr­echnung.

Bei Mitarbeite­rn aus der öffentlich­en Verwaltung, die am Wahltag eingesetzt werden, könne jede Kommune eigenveran­twortlich entscheide­n, ob sie ihnen alternativ einen Freizeitau­sgleich von einem halben oder ganzen Tag gewährt. „Das ist aber nur bei Beschäftig­ten im öffentlich­en Dienst möglich“, so Günter Krombholz.

Newspapers in German

Newspapers from Germany