Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Kommt das Recht auf Wohnungstausch?
Überraschender Vorstoß der Grünen zur Übertragung von Mietverträgen. Skepsis beim Vermieterverband
Wer als Familie in den Metropolregionen eine Wohnung sucht, muss oft zurückstecken. In München kostet der Quadratmeter für eine neue Wohnung im Schnitt knapp 18 Euro, in Hamburg zwölf Euro und in Berlin elf Euro. Das geht aus einer Auswertung des Marktforschungsinstituts Statista für das erste Quartal des aktuellen Jahres hervor. Für junge Familien bedeutet das oft, dass sie mit kleinen Wohnungen Vorlieb nehmen müssen. Auf der anderen Seite gibt es ältere Mieter, die aufgrund langjähriger Verträge oft noch geringe Quadratmeterpreise zahlen, für die die eigene Wohnung aber zu groß geworden ist. Wäre es da nicht sinnvoll, wenn die älteren Mieter einfach ihre Wohnung mit der jungen Familie tauschen könnten? Zumindest die Grünen bejahen diese Frage und wollen ein Recht auf einen Wohnungstausch schaffen. Das geht aus einem Antrag des Bundesvorstands hervor, der nächste Woche auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen in Bielefeld beschlossen werden soll.
Deutscher Mieterbund lobt den Vorstoß der Grünen
„Seit 1987 ist die durchschnittliche Wohnfläche pro Einwohner um über ein Drittel gestiegen. Der Grund dafür ist oft, dass immer mehr Menschen in Wohnungen leben, die für sie zu groß geworden sind“, begründen die Grünen ihren Vorstoß in dem Antrag. Sie wollen die Bundesregierung auffordern, Mietern einen Rechtsanspruch einzuräumen, damit sie ihre bestehenden Mietverträge untereinander tauschen können.
Konkret würde bei einem solchen Tausch die jeweilige Mietpartei in den Vertrag des Tauschenden eingesetzt werden. Der Umzug solle finanziell gefördert werden. Allerdings solle der gesetzliche Anspruch auf den Wohnungstausch nach Vorstellung der Grünen zunächst nur für Wohnungsgesellten schaften gelten, private Kleinvermieter sollen von der Regelung ausgenommen bleiben.
Um Vermieter vor unliebsamen Überraschungen durch den Wohnungstausch zu schützen, sollen diese einem Tausch widersprechen können, wenn die neuen Mieter nicht über genug Einkommen verfügen, um die Miete bezahlen zu können. Bisher werde diese Praxis bereits innerhalb von Wohnungsgesellschaften auf freiwilliger Basis praktiziert.
Der Deutsche Mieterbund begrüßt den Vorstoß der Grünen. „Er gibt einerseits Mietern einen Rechtsanspruch, ihre Wohnung zu tauschen und in die bisherigen Vertragsbedingungen der Tauschwohnungen einzusteigen. Andererseits werden die Bedenken der Vermieterseite aufgegriffen, zum Beispiel, dass ihnen gegen ihren Willen ein Vertragspartner aufgezwungen wird“, sagte Ulrich Ropertz, Geschäftsführer des Mieterbunds. Nach bisheriger Rechtslage müssten beide Vermieter mit einem Tausch einverstanden sein, Mieter hätten dagegen keinen Anspruch auf einen Wohnungstausch. Deshalb
gebe es bisher „allenfalls Ansätze auf lokaler Ebene, zum Beispiel bei städtischen Wohnungsunternehmen, Tauschprogramme aufzulegen“, so Ropertz.
Vermieterverband zweifelt an Rechtmäßigkeit
Anders sieht das der Vermieterbranchenverband GDW. Zwar würden Immobilientauschbörsen auf freiwilliger Basis ihren Teil dazu beitragen, die Wohnraumversorgung zu verbessern. „Solche Tauschbörsen können aber nicht die Wende auf angespannten Wohnungsmärk
bringen“, sagte Gdw-präsident Axel Gedaschko unserer Redaktion. Ein solcher Rechtsanspruch sei „nur Augenwischerei“und lenke vom eigentlichen Problem ab: Es würden zu wenig Wohnungen gebaut, daher brauche es mehr Anreize für den Wohnungsmarkt. Auch hält Gedaschko die Idee der Grünen für rechtlich nicht durchsetzbar. Die Partei würde mit dem Durchsetzen solch eines Rechtsanspruchs „extrem in das Eigentumsrecht“eingreifen, kritisierte Gedaschko. Dies sei nicht mit der verfassungsrechtlich garantierten Privatautonomie vereinbar. Zudem würde bei einem Tausch ein neuer Mietvertrag entstehen, rechtliche Vorgaben mit Bezug auf die Miethöhe seien dabei „schwierig“, sagte Gedaschko.
Hinzu komme, dass das Interesse der Mieter „nicht so hoch sei wie angenommen“. So gibt es etwa in Frankfurt am Main die Möglichkeit, Sozialwohnungen zu tauschen. Wer seine Wohnung tauscht, erhält sogar seitens der Stadt eine Prämie und kann sich die Umzugskosten erstatten lassen. Doch wie die „Mieterzeitung“jüngst berichtete, werde dieses Angebot kaum wahrgenommen: Im Jahr 2017 seien nur rund 80.000 Euro als Prämien für 32 Haushalte ausgeschüttet worden, schreibt die Zeitung. Für Gedaschko steht fest: „Das Recht zum Wohnungstausch verpufft, wenn es entweder keine Wohnung gibt oder niemanden, der tauschen will. An dieser Stelle laufen gesetzliche Vorgaben ins Leere.“