Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Regierung droht Klage auf Staatshaftung
Folgeder Thomas-cook-pleite
Wegen der Thomas-cookpleite droht der Bundesregierung eine Klage vor Gericht. Die Kanzlei Myright hat die Regierung aufgefordert, binnen 14 Tagen eine Zusage dafür abzugeben, alle Kosten von geschädigten Kunden, die nicht durch die Pauschalreiseversicherung abgedeckt sind, zu erstatten. Andernfalls werde Myright Klage auf Staatshaftung beim Berliner Landgericht einreichen, sagte Myright-rechtsanwalt Jan-eike Andresen dieser Redaktion. Myright vertritt laut Andresen rund 1000 Thomas-cook-kunden.
Warum soll der deutsche Staat für die Pleite haften? Deutschland musste für die Versicherung von Pauschalreisenden vor Jahren eine Eu-richtlinie in deutsches Gesetz umsetzen. Vorgabe der Europäer war es, dass alle Zahlungen im Fall einer Insolvenz erstattet werden. Doch die Bundesregierung hatte die Versicherungshaftung je Fall auf die Obergrenze von 110 Millionen Euro begrenzt.
Diese Summe reicht bei Großkonzernen nicht aus. „Hätte der Staat die Haftungsbeschränkungen nicht eingeführt, würde heute jeder Kunde voll entschädigt werden“, sagte Andresen. Deshalb müsse der Staat die Schäden der Thomascook-kunden voll tragen. Für die Entschädigung der Kunden in Deutschland wird eine Summe von geschätzt 500 Millionen Euro notwendig.
Die meisten Kunden sind Familien. Im Schnitt hat ihre gebuchte Reise rund 2500 Euro gekostet. Von diesem Geld werden die Betroffenen aber durch die zuständige Pauschalreiseversicherung Zurich voraussichtlich „nur fünf bis zehn Prozent“als Entschädigung zurückerhalten, schätzte Andresen. Die Kanzlei klagt für ihre Kunden auf Basis einer Erfolgsprovision. Wird der Fall gewonnen, müssen Klienten 39 Prozent der erstrittenen Summe abtreten.