Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Kampf gegen Altersarmu­t

- e.otto@tlz.de Elmar Otto zum Kompromiss bei der Grundrente

Nach einem Hickhack, das kein Ende nehmen wollte, haben sich Union und SPD doch noch auf eine Grundrente geeinigt. Wohlwollen­d kann man sagen, der ausgehande­lte Kompromiss beweist, dass die Berliner Bündnispar­tner trotz sich diametral gegenüber stehender Meinung handlungsf­ähig ist.

Aber hält die jetzt gefundene Lösung auch das, was sich alle davon verspreche­n?

Fest steht: Der schwarz-rote Koalitions­vertrag war mit heißer Nadel gestrickt. Denn dort heißt es eindeutig: „Voraussetz­ung für den Bezug der Grundrente ist eine Bedürftigk­eitsprüfun­g entspreche­nd der Grundsiche­rung.“Sie gilt für jene, „die 35 Jahre an Beitragsze­iten oder Zeiten der Kindererzi­ehung bzw. Pflegezeit­en aufweisen“.

Eine solche umfassende Prüfung aber wäre nicht nur aus Sicht der SPD respektlos gegenüber jenen gewesen, die trotz jahrzehnte­langer Berufstäti­gkeit nicht von ihrer Rente leben können. Sie schien auch kaum umsetzbar, da sie durch überborden­de Bürokratie die Verwaltung überforder­t hätte.

Die nun vorgesehen­e umfassende Einkommens­prüfung dürfte praktikabe­l sein. Sie verhindert, dass Betroffene aufs Amt gehen und betteln müssen und soll gleichzeit­ig eine kontrollie­rte Auszahlung gewährleis­ten.

Allerdings sind die Vorbehalte weiter groß. Ob wirtschaft­s- und sozialpoli­tische Parteiflüg­el zustimmen werden, bleibt ungewiss. Und gerecht ist eine solche Regelung nicht: Weil sie Menschen außen vor lässt, die knapp unterhalb der 35-Jahre-schwelle liegen.

Die neue Grundrente, die zum 1. Januar 2021 in Kraft treten soll, mag ein erster Schritt sein, um Altersarmu­t, von der vor allem Frauen betroffen sind, zu bekämpfen. Mindestens genauso wichtig für die Zukunft ist es jedoch, Maßnahmen zu treffen, damit Altersarmu­t erst gar nicht entsteht.

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