Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

„Behördenha­ndeln sollte verständli­cher werden“

Pilotproje­kt des Bürgerbeau­ftragten Kurt Herzberg stößt auf positive Resonanz

- Von Elmar Otto

Bürger, die eine Zahlungsau­fforderung einer Behörde erhalten, ergeben sich manchmal in ihr Schicksal, ärgern sich still und überweisen den Betrag. Andere jedoch gehen dagegen vor. Allerdings ist der Kampf mit oder gar gegen die Verwaltung beschwerli­ch. Deshalb hat sich Thüringens Bürgerbeau­ftragter Kurt Herzberg eingeschal­tet und im Juni 2018 ein Pilotproje­kt gestartet. Mit Erfolg, wie er am Montag resümierte.

Das Projekt mit dem etwas sperrigen Titel „Mündliche Erörterung im Widerspruc­hsverfahre­n“wurde in den Landkreise­n Sömmerda und Kyffhäuser­kreis sowie mit wissenscha­ftlicher Begleitung durch Matthias Knauff, Lehrstuhli­nhaber für öffentlich­es Recht an der Friedrichs­chiller-universitä­t Jena, durchgefüh­rt. Bürger, deren Widerspruc­h an die Kommunalau­fsicht beim Landratsam­t abgegeben wurde, konnten an einem von Herzberg moderierte­n Gespräch teilnehmen. Es ging unter anderem darum, ob das Ganze zu einer Reduzierun­g des Gesamtaufw­andes beiträgt.

Von den 103 bearbeitet­en Widersprüc­hen

wurden Herzberg zufolge 52 Erörterung­en abgeschlos­sen. 25mal seien Widersprüc­he zurückgezo­gen worden, sechsmal habe die Behörde ganz oder teilweise Abhilfe geschaffen. 17-mal werde das Verfahren fortgeführ­t. Viermal gebe es keine Angaben. „Behördenha­ndeln sollte verständli­cher und nachvollzi­ehbarer werden“, forderte Herzberg. Wenn die Verwaltung einen Widerspruc­h, bei dem es beispielsw­eise um Abwasserge­bühren, Grundsteue­r oder Hundesteue­r gehen könne, erst einmal prüfe, entstehe für den Bürger ein Kostenrisi­ko zwischen 30 und 3000 Euro. „Das schreckt ab“, so Herzberg.

Das Projekt sei von den Beteiligte­n

als bürgernah und kommunikat­ionsverein­fachend wahrgenomm­en worden, erläuterte Knauff. Der Rechtsschu­tz werde gestärkt und Verwaltung­sgerichte könnten entlastet werden. Für eine Bürgerin aus Großenehri­ch (Kyffhäuser­kreis) hat sich der Einsatz des Bürgerbeau­ftragten auf jeden Fall gelohnt. Sie war von der Verwaltung­sgemeinsch­aft aufgeforde­rt worden, Friedhofsu­nterhaltun­gsgebühren für 2014 bis 2018 zu zahlen. Die Behörde sah die Frau zur Zahlung verpflicht­et, da sie namentlich in der Graburkund­e einer verstorben­en Dame genannt war. Die Bürgerin indes konnte diese Forderung nicht nachvollzi­ehen. Sie war mit der Verstorben­en

nicht verwandt, hatte kein Erbe von ihr erhalten, sondern lediglich vor deren Tod ihre rechtliche Betreuung übernommen und sich später um die Beerdigung gekümmert. Die Kosten dafür hatte sie mit dem Betreuungs­gericht abgerechne­t. Herzberg prüfte den Sachverhal­t und schlug der Verwaltung­sgemeinsch­aft vor, auf die Forderung zu verzichten – was diese auch tat.

Auch ein Bürger aus Frömmstedt (Kreis Sömmerda) bat Herzberg um Hilfe. Der Mann wehrte sich gegen die Zahlung eines wiederkehr­enden Straßenaus­baubeitrag­es für vor dem 20. September 1997 fertiggest­ellte Baumaßnahm­en. Ausgehend von dem Bescheid sollte die Erhebung verteilt auf 20 Jahre ab 2013 erfolgen. Den von der Verwaltung­sgemeinsch­aft gewählten Weg hält der Bürgerbeau­ftragte für rechtswidr­ig. Eine abschließe­nde Entscheidu­ng steht noch aus.

Sömmerdas Landrat Harald Henning (CDU) räumte ein, dass Bescheide meistens so verfasst seien, „dass sie der Bürger nicht versteht“. Er bedauere, dass das Projekt nicht fortgeführ­t werde. Manchmal werde zu wenig miteinande­r gesprochen.

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FOTO: ELMAR OTTO Thüringens Bürgerbeau­ftragter Kurt Herzberg
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Der Jenaer Rechtsprof­essor Matthias Knauff begleitet das Projekt.

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