Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Kramer erwartet Entscheidu­ng zur AFD binnen sechs Monaten

Thüringens Verfassung­sschutzprä­sident und Innenminis­ter Maier geben sich zum „Prüffall“wortkarg

- Von Fabian Klaus

Ein Jahr liegt es zurück, dass Thüringens Innenminis­ter Georg Maier (SPD) und sein Verfassung­sschutzche­f Stephan J. Kramer bundesweit Schlagzeil­en gemacht haben. Unter Ausnutzung größtmögli­cher Öffentlich­keit ergreifen sie im September 2018 die Vorstellun­g des Verfassung­sschutzber­ichtes als Bühne dafür, den „Prüffall AFD“zu verkünden. Seither wird die Partei von Landeschef Björn Höcke wohl systematis­ch auf mögliche verfassung­sfeindlich­e Bestrebung­en hin überprüft. Im Unterschie­d zur Kategorisi­erung als Verdachtsf­all allerdings ohne den Einsatz von nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln.

An diesem Montag, wo andernorts am 11.11. Karnevalsa­uftakt gefeiert wird, sind die beiden Herren wieder im Thüringer Innenminis­terium zusammenge­kommen. Sie haben ernste Mienen aufgelegt. Denn wieder steht die Vorstellun­g des Verfassung­sschutzber­ichtes auf dem Plan. Im November 2019 für das Jahr 2018. Spannender noch als das, was die Mitarbeite­r von Kramer niedergesc­hrieben haben und was längst der Öffentlich­keit hätte vorgestell­t werden sollen, ist die Frage: Was ist übrig geblieben von dem „Prüffall AFD“, der ein Jahr vorher noch vollmundig angekündig­t worden war?

Erst auf Nachfrage spielt das Thema eine Rolle. Innenminis­ter Maier verweist auf die laufenden Gerichtsve­rfahren. Damit widerspric­ht die Partei zum Beispiel der öffentlich­en Ausrufung des Prüffalls – nicht aber der Tatsache an sich. „Ein interessan­ter Fakt“, wie Maier findet.

In wenigen Tagen will der Thüringer Verfassung­sgerichtsh­of sein Urteil sprechen. Am 20. November soll klar sein, ob Maier und Kramer im Jahr 2018 hätten öffentlich erklären dürfen, dass die AFD zum Prüffall des Thüringer Verfassung­sschutzes wird. Zumal: Sechs Monate später hat noch das Bundesamt nachgezoge­n, die in Thüringen gegründete Parteiorga­nisation „Flügel“und den Afd-nachwuchs „Junge Alternativ­e“als Verdachtsf­älle noch stärker in den Fokus gerückt. Wenige Wochen später bekommt das Bundesamt dann genau dafür einen Dämpfer, darf nach Gerichtsbe­schluss nicht mehr öffentlich über den „Prüffall AFD“berichten. Die Sätze klingen an diesem Montagmorg­en wohl deshalb genau überlegt. „Sorgfalt geht vor Schnelligk­eit“, sagt der Innenminis­ter. Und er stellt immer wieder darauf ab, dass man im Verbund sprechen wolle. Diese Verständig­ung gebe es unter den Ämtern in den Bundesländ­ern. Dass die erst erfolgte, als Maier und Kramer 2018 mit der öffentlich­en Verkündung des Prüffalls vorgepresc­ht waren, erwähnt der Minister beiläufig.

Vorsichtig optimistis­ch zeigt sich dagegen sein Amtsleiter. Präsident

Kramer sagt: „Ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten sechs Monaten zu einem Ergebnis kommen werden.“Soll heißen: Im Verfassung­sschutzver­bund wird Klarheit herrschen darüber, was aus der Partei, die bei den Landtagswa­hlen im Osten starke Ergebnisse erzielt hat, mit Blick auf eine mögliche Einstufung als Beobachtun­gsobjekt wird. Gleichwohl beteuert der Präsident, dass die Prüfung ergebnisof­fen stattfinde, Für und Wider abgewogen werden. Was genau ihn zu der Annahme bringt, dass in den nächsten sechs Monaten ein Ergebnis ins Haus stehen könnte, dazu sagt Kramers nichts, weil „wir hier keine Wasserstan­dsmeldunge­n rausgeben werden“.

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FOTO: F. KLAUS Der Präsident des Amtes für Verfassung­sschutz, Stephan J. Kramer, stellt den Bericht vor.

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