Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Betriebsre­ntner sollen entlastet werden

Cdu-landeschef Mohring: Regelung von 2004 richtet sich gegen das Gerechtigk­eitsgefühl

- Von Sibylle Göbel

In der Erleichter­ung über den Grundrente­n-kompromiss der großen Koalition in Berlin ist fast untergegan­gen, dass auch Direktvers­icherte entlastet werden sollen. Wir sprachen darüber mit Thüringens CDU-CHEF Mike Mohring, der an den Verhandlun­gen beteiligt war.

Sind die Verhandlun­gen zur Grundrente auch deshalb so lange nicht vom Fleck gekommen, weil in ihrem Windschatt­en das Problem der Doppelverb­eitragung gelöst werden sollte?

Die Ungerechti­gkeit, dass doppelte Beiträge auf Betriebsre­nten gezahlt werden, stellt ein eigenes komplexes Problem dar, das wir von der ehemaligen rot-grünen Bundesregi­erung geerbt haben. Die Verhandlun­gen zur Grundrente wurde dadurch aber nicht verlängert.

Die CDU hatte auf ihrem Hamburger Parteitag beschlosse­n, den Direktvers­icherten zu helfen, und auch die SPD hat zuletzt mehrfach eine Lösung angekündig­t. Gemessen daran ist die jetzige Einigung, die bisher bestehende Freigrenze in einen Freibetrag umzuwandel­n, eine Minimallös­ung. Warum sperrt sich die CDU dagegen, dass die SPD den alten Fehler komplett korrigiert?

Wir wollen das Vertrauen in die betrieblic­he Altersvors­orge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf dafür nicht bestraft werden. Daher setzen wir die Senkung der Kassenbeit­räge zur Betriebsre­nte nun zügig zum 1. Januar 2020 um. Das Drittel der Betriebsre­ntner mit kleinen Betriebsre­nten zahlt gar keinen Beitrag, ein weiteres knappes Drittel zahlt maximal den halben Beitrag und das gute Drittel mit höheren Betriebsre­nten

wird auch spürbar entlastet. Alle Betriebsre­ntner haben also etwas davon. Das ist auch ein wichtiges Signal für die junge Generation: Es lohnt sich, privat vorzusorge­n.

Können Sie nachvollzi­ehen, dass sich Direktvers­icherte, die ihre Verträge vor 2004 abgeschlos­sen haben, von der Politik betrogen fühlen?

Sie sind dem nachgekomm­en, was der Staat von ihnen verlangte: Sie haben über das Maß der staatliche­n Rente hinaus Vorsorge getroffen. Dass für diese Leistungen zusätzlich­e Beiträge abgeführt werden müssen, richtete sich unmittelba­r gegen ihr Gerechtigk­eitsgefühl. Den Unmut darüber habe ich nicht nur bei zahlreiche­n Wahlkampfv­eranstaltu­ngen gespürt, sondern ich kenne auch im privaten Umfeld Menschen, die durch die Regelung von 2004 schwer enttäuscht waren.

Die Einnahmeau­sfälle sollen zulasten der Krankenkas­sen gehen. Ist darüber mit den Kassen schon gesprochen worden?

Aus dem Gesundheit­sministeri­um haben wir das Signal, dass die Rücklagen des Gesundheit­sfonds ausreichen.

Gelten die Neuerungen nur für künftige Rentner?

Nein. Sie gelten ab dem 1. Januar 2020 für alle Betroffene­n.

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FOTO: MICHAEL REICHEL / DPA Thüringens Cdu-vorsitzend­er Mike Mohring hält die Einigung in Sachen Direktvers­icherungen für einen guten Kompromiss.

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