Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Wohngeld: Nicht nur für Arme
Viele Haushalte scheuen sich, einen Antrag zu stellen. Ab 2020 steigen die Zuschüsse
Rund eine Million Haushalte haben vermutlich Anspruch auf Wohngeld – aber beantragen es nicht. Dabei sind es im Schnitt rund 150 Euro, die der Staat Wohngeldempfängern zur Miete zuschießt. Und ab 2020 wird es sogar noch mehr sein. Wer also wenig Einkommen hat und eine hohe Miete aufbringen muss, sollte unbedingt seinen Anspruch überprüfen.
Wohngeld gehört zu den wenig bekannten Ansprüchen, die Bürger an den Staat haben. Und viele scheuen sich, den Antrag zu stellen. Weil sie glauben, es habe etwas mit Hartz IV zu tun. Weil sie Stigmatisierung fürchten. Oder weil sie denken, es kommen am Ende höchstens zehn oder 20 Euro im Monat heraus. Doch solche Sorgen sind unbegründet.
Deshalb hat Finanztip die zehn wichtigsten Dinge zusammengestellt, die jeder übers Wohngeld wissen sollte.
1. Wohngeld macht einen Unterschied
Wer ein kleines Einkommen hat, erhält durch Wohngeld mehr finanziellen Spielraum. Ein aktuelles Beispiel: Eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von 2300 Euro und einer Miete von 700 Euro würde in Berlin-schöneberg 243 Euro Wohngeld bekommen. Bei einem Einkommen von 2800 Euro blieben noch 84 Euro. Ab gut 3000 Euro gäbe es in diesem Beispiel dann nichts mehr.
2. Wohngeld gibt es für viele
Derzeit gibt es 480.000 Haushalte, die Wohngeld beziehen. Die Hälfte sind Rentner, fünf Prozent Azubis oder Studenten und 40 Prozent Erwerbstätige – meist mit Familie. Wirtschaftsforscher wie Ralph Henger, Wohnungsexperte beim Institut der deutschen Wirtschaft, schätzen aber, dass „bis zu zwei Drittel“der Berechtigten keinen Antrag stellen. Das wären also bis zu einer Million Haushalte.
3. Das Wohngeld steigt um knapp ein Drittel
Und ab Jahreswechsel kommen noch weitere Berechtigte hinzu und machen die Million definitiv voll: Denn am Freitag vergangener Woche verabschiedete der Bundesrat – nach dem Bundestag – nun endgültig das neue Wohngeldstärkungsgesetz. Es gilt ab 1. Januar 2020. Damit soll die Zahl der Berechtigten um etwa 40 Prozent zunehmen, schätzen Wirtschaftsforscher. Und für die, die schon jetzt Wohngeldanspruch haben, wird der Zuschuss um etwa 30 Prozent steigen. Wer also in der Vergangenheit keinen Wohngeldanspruch hatte, sollte ihn unbedingt noch einmal prüfen.
4. Wohngeld gibt es auch für Hausbesitzer
Was noch weniger bekannt ist: Auch Besitzer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses können Wohngeld bekommen, wenn sie darin wohnen und knapp bei Kasse sind. Das heißt dann „Lastenzuschuss“. Er beträgt zurzeit im Schnitt 215 Euro.
5. Keine zusätzlichen Pflichten
Anders als bei Hartz IV müssen Bezieher keine Auflagen vom Jobcenter oder einer ähnlichen Stelle erfüllen. Es gibt keine Vorschriften, wie groß die Wohnung sein darf. Man muss auch nicht wie bei Hartz IV jede kleine Änderung seiner Finanzen mitteilen. Nur wenn sich Miete oder Einkommen um mehr als 15 Prozent ändern oder die Zahl der Mitbewohner, dann müssen sich Empfänger beim Wohngeldamt melden.
6. Das Vermögen wird nicht angetastet
Wer alleine wohnt, von dessen Vermögen bleiben bei der Wohngeldberechnung 60.000 Euro unberücksichtigt. Pro weiteres Haushaltsmitglied
sind es weitere 30.000 Euro, so regelt es die Verwaltungsvorschrift zum Wohngeld. Bei einer vierköpfigen Familie werden also 150.000 Euro Vermögen nicht angetastet. Praktisch wird damit bei den meisten Empfängern, die Wohngeld beziehen, kein Vermögen aufgezehrt.
7. Erster Überblick mit dem Wohngeldrechner
Wer wissen will, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, kann einen Wohngeldrechner benutzen. Der bundesweite ist leider etwas irreführend, weil im Feld fürs Gesamteinkommen bereits das bereinigte Gehalt eingetragen werden muss. Besser macht es der Berliner Rechner. Es lohnt sich, im Internet nachzuschauen, ob die eigene Gemeinde einen Rechner zur Verfügung stellt, denn die Wohngeldhöhe hängt von der Einstufung der jeweiligen Gemeinde ab.
Es gibt insgesamt sechs Mietstufen, für 2019 wurde noch eine siebte eingeführt für besonders hohe Mieten. Für das Zahlenbeispiel aus Berlin-schöneberg gilt die mittlere Mietstufe IV.
8. Es gibt Hilfe beim Antrag
Ja, der Antrag ist umfangreich. Im Berliner Antrag zum Beispiel gibt es für eine vierköpfige Familie etwa 250 Felder, die ausgefüllt werden sollen. Doch die meisten Angaben sind mit Lohn- oder
Steuerbescheid und Mietvertrag zu machen. Die Bürgerämter sind verpflichtet, jedem beim Ausfüllen zu helfen. Leider sind die zuweilen sehr überlastet. Aber auch externe Stellen helfen: Mietervereine und Beratungsstellen von Caritas, Diakonie oder Arbeiterwohlfahrt etwa.
9. Kinderzuschlag mit beantragen
Familien, die Wohngeld beziehen, haben oft auch Anspruch auf den Kinderzuschlag. Man sollte beide Anträge gleichzeitig stellen. (In Berlin zum Beispiel hängt der Antrag am Wohngeldformular.) Seit Juli dieses Jahres kann der Kinderzuschlag für jedes Kind monatlich bis zu 185 Euro einbringen.
10. Zehn Prozent extra für die Heizkosten
Eine häufige Kritik an der bestehenden Wohngeldregelung ist, dass sie nur die Bruttokaltmiete berücksichtigt, also Miete plus Nebenkosten, aber ohne Heizung, Warmwasser oder Strom. Im Klimapaket hat die Bundesregierung inzwischen angekündigt, das Wohngeld um zehn Prozent erhöhen zu wollen, um auch die Heizkosten zu berücksichtigen. Bislang stehen aber noch keine Details fest.