Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Mieter vor dem Rausschmiss, weil der zweite Rettungsweg fehlt
In einem Eichsfelddorf eskaliert ein Streit um Brandschutz – auf dem Rücken der Anwohner
Die wenigen Worte verfehlen ihre Wirkung nicht: „Die Wohnnutzung im Rahmen der derzeitigen Mietverhältnisse ist spätestens mit Ablauf einer Frist von sechs Wochen nach Zustellung des Bescheides einzustellen.“Niedergeschrieben in möglichst verständlichem Behördendeutsch stehen diese in einem amtlichen Schreiben der Bauaufsicht des Landkreises Eichsfeld – gerichtet an die Gemeinde Niederorschel, die in eben diesem Landkreis in Nordthüringen liegt. Im Klartext: Zahlreiche Mieter im Wohngebiet „An der Liebestatt“in Niederorschel müssen bis Ende der 49. Kalenderwoche ihre Wohnungen verlassen. Grund: Nach Angaben der Bauaufsicht des Landkreises ist der Brandschutz nicht gewährleistet. Eine Sprecherin der Kreisverwaltung bestätigt das auf Anfrage.
Das Gebiet „An der Liebestatt“ist ein Plattenbaugebiet am Ortsrand. „Die Gemeinde bietet Wohnungen in verschiedenen Größenordnungen zur sofortigen Vermietung“, wird auf der Internetseite geworben. Das Problem: Seit Ende 2010 gibt es keine Drehleiter bei der örtlichen Feuerwehr. Die hatte bis dato den zweiten Rettungsweg für die fünfgeschossigen Wohnblöcke ersetzt – eine Lösung muss also her. Für den Landkreis besteht die aktuell darin, die Wohnungen im vierten und fünften Geschoss in den Hauseingängen eins bis zehn und 25 bis 28 zu sperren. Nutzungsuntersagung nennt sich das. Die Nummern 20 bis 24 sind nicht gesperrt, liegen aber im identischen Komplex wie die Nummern 25 bis 28. Warum? Bestandsschutz, heißt die Begründung unter der Hand. Offiziell sind sie nicht Gegenstand der Befassung. Warum erfolgt jetzt, wenige Wochen vor dem Jahreswechsel die Sperrung?
Dazu lohnt ein Blick in die Historie. 2014 berichtet diese Zeitung erstmals, dass der Brandschutz in den Wohngebäuden „An der Liebestatt“mangelhaft sei. Ein Umstand, der die Kreisverwaltung aufhorchen lässt. Zu dem Zeitpunkt versucht man in Niederorschel bereits, das Problem zu lösen. Denn das ist einige Jahre älter – existiert seit Ende 2010. In einem Protokoll, das Bürgermeister Ingo Michalewski (CDU) im Gespräch in seinem Büro vorlegt, wird deutlich: Der Landkreis muss früher, als 2014, in Person seines damaligen Kreisbrandinspektors gewusst haben, dass ein Problem mit dem Brandschutz besteht. Damals hatten die Feuerwehrkameraden den Gemeindebürgermeister informiert. Der setzte den Kreisbrandinspektor in
Kenntnis. Nach Angaben des Landkreises ist die Leiter Voraussetzung, dass Umbauanträge und deren Genehmigungen für zwei der Wohnblocks, deren viertes und fünftes Geschoss jetzt gesperrt werden sollen, fortbestehen. Ebenso für einen weiteren Wohnblock, an dem 2005 Balkone angebracht worden. „Mit der Abschaffung der Drehleiter hat die Gemeinde die bauordnungsrechtliche Unzulässigkeit der Wohnnutzung in den 4. und 5. Geschossen herbeigeführt“, heißt es deshalb auf Anfrage. Mindestens 36 Wohnungen betrifft das. Es kursieren aber auch andere Zahlen – von 46 oder 57 Wohnungen wird je nach Quellenlage gesprochen. Das Durcheinander lässt sich derzeit nur so erklären, dass einige der betroffenen Wohnungen im Eigentum der Gemeinde und vermietet und andere wiederum Eigentumswohnungen sind.
Für die Gemeinde ist ein amtliches Schreiben zu den Wohnblöcken nicht neu. Schon 2016 wurde die Untersagung der Nutzung angedroht. Damals schafft die Kommune eine alte Anhängeleiter an. Nach einer Stellprobe habe der Landkreis, erklärt Michalewski, mitgeteilt, dass das eingeleitete Verfahren eingestellt werden könne. Warum nun erneut das Wohnverbot? Eine Erklärung hat der Bürgermeister nicht. Seinerzeit sei die Anhängeleiter als Ersatz für den zweiten Rettungsweg zugelassen worden – sagt der Bürgermeister und verweist erneut auf amtlichen Schriftverkehr. An der Situation habe sich seit 2016 nichts geändert. Das sieht der Landkreis anders. „Hier würde man sich über gesetzliche Vorgaben hinwegsetzen und Menschenleben aufs Spiel setzen“. Die Anhängeleiter wird also nicht als zweiter Rettungsweg akzeptiert. Im Bescheid heißt es von der Bauaufsicht außerdem, dass die Anhängeleiter lediglich im Rahmen des Ermessensspielraums 2016 für den Übergang akzeptiert worden sei. Schon da sei die Leiter „nicht als Normrettungsgerät anerkannt“gewesen -- heißt: Sie kann keine Drehleiter ersetzen.
Pikant: Der Landkreis ist offenbar in einer der betroffenen Wohnungen nach Angaben des Bürgermeisters selbst Mieter, soll dort eine Asylbewerberfamilie untergebracht haben. 2015 als die Zuwanderung auch im Eichsfeld immer stärker zunahm, sollen zahlreiche Flüchtlinge in Niederorschel durch den Landkreis eingemietet worden sein. Der Bürgermeister bestätigt das.
Weigert sich die Gemeinde, den Brandschutz zu sichern? Michalewski will das so nicht stehen lassen. Er verweist auf Bauanträge, mit denen Sicherheitstreppenhäuser in Aussicht gestellt wurden. Er sieht die Gemeinde nicht in der Pflicht, die Drehleiter anzuschaffen. Zumal der Landkreis gerade ein Stützpunktfeuerwehrkonzept erarbeite – das für Niederorschel und Umgebung keine Drehleiter vorsehe. Ein Feuerwehrmann aus dem Ort, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, sagt: „Da gibt es in unserer Region einen weißen Fleck.“Der zweite Rettungsweg, sagt Michalewski, müsse nicht zwingend über eine Drehleiter hergestellt werden -- auch sogenannte Fluchttreppen seien möglich.
Die Gemeinde hat gegen den Sofortvollzug Widerspruch eingelegt. Jetzt hat die Justiz in Weimar das Thema in der Hand. Michalewski stellt eine Übergangslösung in Aussicht: „Wenn in der fünften Woche der Frist keine Entscheidung fällt, werden wir wohl eine Drehleiter mieten.“Komme das Gericht zu dem Schluss, dass die Gemeinde die Leiter – Anschaffungskosten mehrere hunderttausend Euro – nicht benötige, werde er dem Kreis die Rechnung stellen.
Die Mieter „An der Liebestatt“bangen nun bis dahin, kurz vor Weihnachten, weiter um den Verbleib in ihren Wohnungen.