Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Manager-gehälter sollen begrenzt werden
Die Bundesregierung will das Gehalt von Vorständen deckeln. Aktionäre sollen mehr Mitspracherecht erhalten
3,66 Millionen Euro verdiente der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post, Frank Appel, im vergangenen Jahr laut der Vorstandsvergütungsstudie der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Bei keinem anderen der 30 Dax-unternehmen ist die Diskrepanz zwischen dem Gehalt des Vorstandsvorsitzenden und dem Durchschnittsgehalt der Mitarbeiter größer.
Laut der Hans-böckler-stiftung verdient der Post-chef das 232-Fache eines durchschnittlichen Postmitarbeiters. Ist das angemessen? Mit dieser Frage sollen sich Aktionäre künftig stärker auseinandersetzen können. Denn die Bundesregierung will am heutigen Donnerstag im Bundestag ein Gesetz verabschieden, das es ermöglicht, Gehälter von Vorstandsmitgliedern zu deckeln.
Der Aufsichtsrat soll demnach eine Obergrenze für die Gehälter der Vorstände bestimmen. Wenn die Aktionäre diese für unangemessen halten, können sie auf der Hauptversammlung per Abstimmung die Grenze weiter senken. Eine Korrektur nach oben wird jedoch nicht möglich sein. „Dies ist ein wichtiger Beitrag in der Diskussion um die Höhe der Managervergütung“, sagte die rechtspolitische Sprecherin der Cdu/csu-bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-becker, unserer Redaktion.
Laut der Rechtsexpertin der Union müssten Aktionäre die Gelegenheit haben, unangemessenen
Vergütungen eine Grenze zu setzen. Zudem könnten sie ihre Kritik an Vorstandsentscheidungen „mit einer Absenkung der Vergütung zum Ausdruck“bringen, sagte Winkelmeier-becker.
Gesetz kommt mit fünfmonatiger Verspätung
Die stellvertretende Vorsitzende der Spd-bundestagsfraktion, Eva Högl, wertete den Gesetzesentwurf als „großen Erfolg der Koalition“. Tatsächlich hatten SPD und Union aber bis zuletzt hart darum gerungen, wie der Managerdeckel konkret gestaltetet werden könne. Die SPD wollte die Entscheidung der Aktionäre auf der Hauptversammlung nur als beratend und nicht als verpflichtend festlegen.
Die Idee eines Deckels für Managergehälter ist nämlich keineswegs neu. Zum einen konnten Aufsichtsräte bisher ebenfalls Obergrenzen vorlegen – die Grundlage bildete ein freiwilliger Kodex, der Deutschen Corporate Governance Codex. Bis auf Beiersdorf, der Deutschen Bank und Fresenius Medical Care nutzen laut einer Auswertung der Beratungsgesellschaft Hkp alle Dax-firmen diesen Kodex.
Zum anderen handelt es sich bei dem Gesetz um eine Umsetzung einer Aktionärsrechte-richtlinie der Europäischen Union. Die EU hatte diese schon im Mai 2017 verabschiedet und den Mitgliedsstaaten bis Juni des aktuellen Jahres Zeit gelassen, diese Richtlinie in nationales Recht zu gießen. Deutschland verfehlte die Frist allerdings und zieht nun mit fünfmonatiger Verspätung nach.
Wenig abgewinnen kann dem Gesetz die FDP. Der wirtschaftspolitische Sprecher der Liberalen, Reinhard Houben, sagte: „Die Koalition traut sich nicht, den Aktionären die Möglichkeit zu geben, über die Vorstandsgehälter zu bestimmen. Am Ende tragen aber die Aktionäre das Risiko – und sollten deshalb auch bestimmen dürfen.“Grundsätzlich hält der Fdp-politiker die Diskussion für „schwierig“: „Wenn ein Fußballer 50 Millionen Euro verdient und keine Tore schießt, gibt es keine öffentliche Diskussion. Bei Unternehmen aber, die viel für den Wohlstand des Landes und der Bevölkerung tun, beginnt die Diskussion“, kritisierte Houben.
Kritik kam vom Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI). Bdihauptgeschäftsführer Joachim Lang sagte dem „Handelsblatt“: „Es gibt einzelne fragwürdige Fälle, die nicht zu beschönigen sind.“Dies rechtfertige „aber keine gesetzliche Regelung für 10.000 Aktiengesellschaften und 900 börsennotierte Unternehmen.“