Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
„Mops-affäre“vor Gericht
Die westfälische Stadt Ahlen hatte einen Hund gepfändet. Das könnte sie Schadenersatz kosten
In der „Mops-affäre“um die gepfändete und über Ebay verkaufte Hündin „Edda“hat die klagende neue Besitzerin wohl recht gute Chancen auf Schadenersatz von der Stadt Ahlen im Münsterland. Grundsätzlich müsse sich die Käuferin darauf verlassen können, dass ein als gesund, geimpft und entwurmt angebotener Hund auch zum Verkaufszeitpunkt tatsächlich in diesem Zustand sei. Das betonte der Richter am Landgericht Münster, Johannes Eienbröker, am Mittwoch zu Beginn des aufsehenerregenden Schadenersatzprozesses.
Die Besitzerin – eine Polizistin aus Wülfrath bei Wuppertal – hatte das Tier am 6. Dezember 2018 von der westfälischen Stadt im Internet für 690 Euro gekauft. Es war via Ebay-kleinanzeigen über den privaten Account eines Mitarbeiters angeboten worden. Das Tier hatte er zuvor bei einer verschuldeten Familie gepfändet. Sogar in China, Russland und in den USA hat die Story der Hunde-lady bewegt und für Schlagzeilen gesorgt. Am ersten Verhandlungstag betonte der Anwalt der Kommune, der Mops sei zum Verkaufszeitpunkt gar nicht krank gewesen. Die Klägerin gab dagegen an, kurz nach dem Kauf sei das Tier – sie hat es umbenannt in Wilma – unter anderem wegen einer Augenerkrankung mehrfach operiert worden. Die Mopsdame sei ein Pflegefall, der auch künftig hohe Behandlungsund Medikamentenkosten verschlingen werde. Der Richter erläuterte in seiner vorläufigen Rechtseinschätzung, dass der
Hund wohl nicht spontan erkrankt war, als der Verkauf getätigt wurde. Die Klägerin verlangt den Kaufpreis zurück und eine Übernahme der bisherigen Behandlungskosten. Außerdem solle das Gericht feststellen, dass die Stadt auch für künftige Kosten aufkommen müsse. Ihr Anwalt Wolfgang Kalla sagte, das könnten 15.000 bis 20.000 Euro – oder deutlich mehr – werden.