Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Schummelei beim Kindergeld
Immer häufiger wird die Leistung zu Unrecht gezahlt und deshalb wieder zurückgefordert
In Thüringen und Sachsen-anhalt wird immer häufiger zu Unrecht Kindergeld bezogen: Nach Angaben der für beide Bundesländer zuständigen Familienkasse wurden deshalb allein im vergangenen Jahr in 12.361 Fällen Zahlungen zurückgefordert. 2017 lag die Zahl noch bei 11.523 Rückforderungen, 2016 bei 10.914.
Auch bundesweit steigt die Zahl der Rückforderungen seit Jahren kontinuierlich an: Standen im Jahr 2016 noch 210.888 Fälle zu Buche – immerhin rund 45.000 mehr als zwei Jahre zuvor –, waren es 2017 schon 221.379 und im vergangenen Jahr sogar fast 249.000 Fälle.
Parallel dazu nimmt auch die Zahl der Sanktionen zu, mit denen die Bundesagentur für Arbeit auf diese Form der Steuerhinterziehung reagiert: So ergingen allein im vergangenen Jahr in Thüringen und Sachsen-anhalt 68 Strafbefehle an die Eltern – 33 mehr als im Jahr davor. Bundesweit wurden 4415 Strafbefehle gezählt, fast 1500 mehr als 2017. Die Zahl der Geldauflagen, die sich in ganz Deutschland von 875 (2017) auf fast 1300 im Vorjahr erhöhte, ist hingegen in Thüringen und Sachsen-anhalt von 21 (2017) auf 13 im Jahr 2018 gesunken. Zudem wurden hier weder Buß- noch Verwarngelder verhängt.
Kindergeld wird dann zu Unrecht bezogen, wenn die Voraussetzungen für dessen Bezug nicht mehr gegeben sind. Bricht beispielsweise ein 23-jähriges Kind sein Studium ab, besteht kein Anspruch auf Fortzahlung. Die Eltern haben dann die Pflicht, der Familienkasse diese Änderung mitzuteilen. Genauso muss die Behörde informiert werden, wenn die Familie ins Ausland zieht und die Eltern deshalb nicht mehr in Deutschland steuerpflichtig sind.
Wird das unterlassen und weiterhin Kindergeld bezogen, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen. Außerdem muss der zu viel gezahlte Betrag zurückerstattet werden, wobei die Familienkasse bei Engpässen sogar auf der Aufnahme eines Kredits bestehen kann. Zahlt die Familienkasse trotz Meldung weiter Kindergeld, empfiehlt es sich, sie schriftlich auf diesen Fehler hinzuweisen und die Zahlungsaufforderung abzuwarten.