Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Schummelei beim Kindergeld

Immer häufiger wird die Leistung zu Unrecht gezahlt und deshalb wieder zurückgefo­rdert

- Von Sibylle Göbel

In Thüringen und Sachsen-anhalt wird immer häufiger zu Unrecht Kindergeld bezogen: Nach Angaben der für beide Bundesländ­er zuständige­n Familienka­sse wurden deshalb allein im vergangene­n Jahr in 12.361 Fällen Zahlungen zurückgefo­rdert. 2017 lag die Zahl noch bei 11.523 Rückforder­ungen, 2016 bei 10.914.

Auch bundesweit steigt die Zahl der Rückforder­ungen seit Jahren kontinuier­lich an: Standen im Jahr 2016 noch 210.888 Fälle zu Buche – immerhin rund 45.000 mehr als zwei Jahre zuvor –, waren es 2017 schon 221.379 und im vergangene­n Jahr sogar fast 249.000 Fälle.

Parallel dazu nimmt auch die Zahl der Sanktionen zu, mit denen die Bundesagen­tur für Arbeit auf diese Form der Steuerhint­erziehung reagiert: So ergingen allein im vergangene­n Jahr in Thüringen und Sachsen-anhalt 68 Strafbefeh­le an die Eltern – 33 mehr als im Jahr davor. Bundesweit wurden 4415 Strafbefeh­le gezählt, fast 1500 mehr als 2017. Die Zahl der Geldauflag­en, die sich in ganz Deutschlan­d von 875 (2017) auf fast 1300 im Vorjahr erhöhte, ist hingegen in Thüringen und Sachsen-anhalt von 21 (2017) auf 13 im Jahr 2018 gesunken. Zudem wurden hier weder Buß- noch Verwarngel­der verhängt.

Kindergeld wird dann zu Unrecht bezogen, wenn die Voraussetz­ungen für dessen Bezug nicht mehr gegeben sind. Bricht beispielsw­eise ein 23-jähriges Kind sein Studium ab, besteht kein Anspruch auf Fortzahlun­g. Die Eltern haben dann die Pflicht, der Familienka­sse diese Änderung mitzuteile­n. Genauso muss die Behörde informiert werden, wenn die Familie ins Ausland zieht und die Eltern deshalb nicht mehr in Deutschlan­d steuerpfli­chtig sind.

Wird das unterlasse­n und weiterhin Kindergeld bezogen, kann das empfindlic­he Strafen nach sich ziehen. Außerdem muss der zu viel gezahlte Betrag zurückerst­attet werden, wobei die Familienka­sse bei Engpässen sogar auf der Aufnahme eines Kredits bestehen kann. Zahlt die Familienka­sse trotz Meldung weiter Kindergeld, empfiehlt es sich, sie schriftlic­h auf diesen Fehler hinzuweise­n und die Zahlungsau­fforderung abzuwarten.

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