Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Schnelligk­eit definieren

- Fabian Klaus über Hilfsfrist­en für die Polizei

Wann muss die Polizei nach einer Alarmierun­g am Einsatzort eintreffen? „So schnell wie möglich“. Ein Satz, der häufig zitiert wird, wenn es um Hilfsfrist­en geht. In ihm liegt ganz viel Wahrheit. Wer aber definiert, was das bedeutet? Bisher scheuen sich Politiker, darüber eine Debatte zu führen.

Die Gründe liegen auf der Hand: Wer Fristen einführt, der muss die Rahmenbedi­ngungen dafür schaffen, damit sie eingehalte­n werden können. Was das für die Thüringer Polizei bedeuten würde, ist nicht absehbar – weil die Datengrund­lage schlicht fehlt. Oder nicht transparen­t gemacht wird? Das Thüringer Innenminis­terium gibt auf Nachfrage immerhin zu, dass die Zeiten von jedem Einsatz bei der Landeseins­atzzentral­e in Erfurt dokumentie­rt werden.

Die wissenscha­ftliche Auswertung und Interpreta­tion dieser Zahlen fehlt. Eine Erkenntnis kann aber umrissen werden: Läge die Auswertung vor, dann würde die Debatte in Thüringen möglicherw­eise nicht mehr nur darüber geführt werden, wie viele Polizeianw­ärter tatsächlic­h notwendig sind, um den demografis­chen Wandel in den Dienststel­len aufzuhalte­n. Weil die schwierige Personalsi­tuation der Thüringer Polizei dann noch einmal unter einem ganzen anderen Aspekt diskutiert werden könnte – denn Bürgerinne­n und Bürger könnten aus Hilfsfrist­en einen Anspruch ableiten.

Deshalb gestaltet sich die Debattenfü­hrung schwierig und muss ausgewogen stattfinde­n. Wie sinnvoll Interventi­onsfristen sein können, wenn Leib und Leben nicht gefährdet sind, aber die Polizei benötigt wird, bleibt natürlich fraglich. Aber darüber eine Definition für die schwerwieg­enden Fälle – von Geiselnahm­e bis Schlägerei – zu verweigern, kann nicht die Lösung sein. Denn das sind die Fälle, in denen „jede Minute zählt“, wie es die Spd-politikeri­n Marx formuliert hat.

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