Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Wie schnell muss Polizei sein?

Politik offen für Hilfsfrist­en. Gewerkscha­ft begrüßt Definition von Interventi­onszeiten

- Von Fabian Klaus

erfurt. Eine Debatte darüber, wann die Polizei nach einer Alarmierun­g am Einsatzort sein muss, schwelt seit dem Terroransc­hlag von Halle im Oktober – denn Hilfsfrist­en sind nicht definiert. „Bundesländ­erübergrei­fend gibt es keine Interventi­onszeiten“, sagt der Polizeiwis­senschaftl­er Martin Thüne, der an der Polizeisch­ule in Meiningen lehrt, im Gespräch mit dieser Zeitung. Dass es bisher auch keinen großen Drang danach gibt, das zu regeln, liegt aus seiner Sicht daran, „weil das regelmäßig einen Mehrbedarf an Personal bedeuten würde“.

Schon im Herbst 2016 hatte die sogenannte Baldus-kommission empfohlen, die sich mit der Thüringer Polizeistr­uktur auseinande­rgesetzt hat, Hilfsfrist­en zu definieren. In dem mehr als 130 Seiten starken Bericht heißt es, dass angeraten wird, „ein System zur Feststellu­ng der Interventi­onszeiten zu schaffen“.

In der Politik zeigt man sich dafür in Thüringen mittlerwei­le offen. Spd-innenpolit­ikerin Dorothea Marx forderte schon nach dem Anschlag

in Halle Hilfsfrist­en, die sicherstel­len, dass Polizei und Rettungsdi­enst mindestens zeitgleich am Einsatzort sind. Steffen Dittes, Innenpolit­iker der Linken in Thüringen, sagt auf Anfrage, dass er sich dieser „zwar komplexen und schwierige­n Debatte“keinesfall­s verschließ­en würde. Cdu-innenpolit­iker Raymond Walk sagt: „Solche Standards steigern die Qualität.“Er und Dittes verweisen aber auch auf die Folgen, die die Einführung solcher Fristen haben würde – vor allem mit Blick auf das Personal. Kai Christ, Landesvors­itzender der

Gewerkscha­ft der Polizei, begrüßt die Haltung: „Wenn wir über Interventi­onszeiten reden, dann könnten wir auch offen sagen, wie viel Polizeibea­mte wir in Thüringen benötigen.“Denn dann wäre eine Ausrichtun­g an der Einwohnerz­ahl nicht mehr möglich, sondern müsste – nahezu analog zum Rettungsdi­enst – über eine Standortde­batte erfolgen.

Im Thüringer Innenminis­terium herrscht Zurückhalt­ung. Die Einsatz würden nach Eingang priorisier­t und dann würden die verfügbare­n Kräfte disponiert.

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