Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Handel fürchtet Bonpflicht
Ab dem nächsten Jahr muss jedem Käufer der Kassenzettel ausgehändigt werden
Erfurt. Die Thüringer Händler müssen vom nächsten Jahr an jederzeit damit rechnen, dass die Finanzämter die Einhaltung der Bonpflicht prüfen. Das hat das Finanzministerium angekündigt. Hintergrund ist ein Gesetz, wonach ab dem 1. Januar 2020 jedem Kunden zwingend ein Kassenbeleg in Papierform oder elektronisch auszugeben ist.
Die lückenlose elektronische Dokumentation soll dazu beitragen, dass künftig keine Umsätze mehr an der Finanzverwaltung vorbei fließen. Aus „Zumutbarkeitsgründen“ sollen aber Unternehmen, die Minirechnungen an sehr viele Kunden ausstellen müssten, die Befreiung von der sogenannten Belegausgabepflicht beantragen können. Das Finanzamt werde über diese Anträge „nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden“, hieß es auf Nachfrage. Dabei komme es immer auf den Einzelfall an. Eine Befreiung werde aber nur gewährt, wenn „nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte besteht“. Ob solche Anträge bereits bei den Thüringer Finanzämtern eingegangen sind, konnte das Ministerium nicht sagen. Zu denen, die sich von der Bonpflicht befreien lassen wollen, gehören unter anderem Bäckereien. Damit aber nicht jeder einzelne Betrieb einen Antrag stellen muss, will sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks für eine generelle Befreiung aller Handwerksbäcker einsetzen. „Denn die Hoffnung stirbt zuletzt“, sagt etwa Bäckermeister Silvio Höhne aus Olbersleben bei Sömmerda, der erst 2016/2017 rund 120.000 Euro in das Kassensystem seiner sieben Filialen investierte. Da nach seiner Erfahrung nur etwa jeder 50. Kunde einen Bon brauche, müsse es möglich sein, den Kassenzettel für alle anderen Käufer gar nicht erst auszudrucken. Die Besteuerung, so Höhne, werde dadurch in keiner Weise beeinträchtigt, da die modernen Kassen alle Zahlvorgänge lückenlos aufzeichnen. Grundsätzlich hält es Höhne aber für richtig, gegen schwarze Schafe vorzugehen, etwa in der Gastronomie, wo anders als im Verkauf eine Umsatzsteuer von 19 Prozent gilt.
Nach Angaben des Thüringer Finanzministeriums sind die Kunden nicht dazu verpflichtet, den Beleg entgegenzunehmen. Ins Altpapier dürfen die Bons aus beschichtetem Papier allerdings auch nicht.