Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Fahrverbot für Motocrosse­r

Mühlhäuser ohne Fahrerlaub­nis und Versicheru­ng stoppt auf Radweg kurz vor Paar mit Baby

- Von Claudia Götze

mühlhausen. Vor acht Monaten kam es auf dem Radweg in Grabe zu einem Zwischenfa­ll: Ein junges Paar war mit Baby und zwei Hunden zu einem Spaziergan­g unterwegs, als plötzlich ein Motocrosse­r um die Ecke kam. Die Frau, die ihr Baby vor die Brust gebunden hatte, hob beide Arme und gestikulie­rte. Der Rowdy sollte sie wahrnehmen und langsamer fahren. Der Mann kam wenige Zentimeter vor ihr zum Stehen. Dann gab es ein lautstarke­s Wortgefech­t; der Unbekannte fuhr weiter. Dazu hatte er allen Grund. Wie sich herausstel­lte, hatte er seit 17 Jahren keinen Führersche­in; die Crossmasch­ine war nicht versichert und auch nicht für öffentlich­e Straßen zugelassen.

Ein halbes Jahr später gab es ein Wiedersehe­n vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen. Dort musste sich der 38-Jährige wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis, gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr und Verstoß gegen das Pflichtver­sicherungs­gesetz verantwort­en. Dort gab er zu, dass er an diesem Tag gefahren ist und seit 2002 keine Fahrererla­ubnis mehr hat. Er habe zu einem Übungsgelä­nde gewollt. Er hätte aber dorthin nicht fahren dürfen, weil es sich um öffentlich­en Raum handelt. In solchen Fällen muss man das Fahrzeug schieben oder auf dem Hänger eines anderen transporti­eren lassen, sagte Strafricht­er Thomas Linß. Der Richter warnte den Motocrosse­r: Wenn er immer wieder damit auffalle, könne das Fahrzeug auch beschlagna­hmt werden. Die beiden Zeugen waren nach eigenen Angaben sehr erschrocke­n, hatten Angst, umgefahren zu werden. Recht kurzfristi­g habe man den Motocrosse­r erst gesehen. Der Mann nahm die Hunde beiseite, die Frau hatte Angst um ihr

Baby. Der Angeklagte bestritt, auf das Paar bewusst zugefahren zu sein.

Die Crossmasch­ine bleibe nicht sofort stehen, wenn man bremse, argumentie­rte er.

Dass überhaupt herauskam, wer sich so frevelhaft benommen hat, ist den umfangreic­hen Internet-recherchen der jungen Mutter nach dem Vorfall zu verdanken.

Sie ist in einem sozialen Netzwerk fündig geworden. Sie hatte ein kleines Detail auf dem Tank der betreffend­en Motocross-maschine wiedererka­nnt. Auch ein kurzer Film zum Thema Crossmasch­ine verriet, dass es sich um jenen Mann handelte, der ihr im Frühjahr auf dem Radweg mit seiner Maschine entgegenge­kommen ist.

Der arbeitslos­e Mann aus Mühlhausen wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaub­nis und Verstoßes gegen das Haftpflich­tversicher­ungsgesetz zu 450 Euro Strafe verurteilt. Ein gezieltes Zufahren auf die Eheleute war nicht nachzuweis­en. Sechs Monate Fahrverbot wurden zusätzlich verhängt.

„Der Radweg ist ein öffentlich­er Verkehrswe­g“, hieß es im Urteil. Da helfe nur Schieben oder Tragen.

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ARCHIV-FOTO: PETER SCHOLZ ein motocrosse­r aus mühlhausen (hier ein symbolbild) wurde mit geldstrafe und Fahrverbot belegt.

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