Falten im Polster kein Reklamationsgrund
Rostock. Optische Mängel an neuen Möbeln sind nicht immer ein Reklamationsgrund, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-vorpommern. Ist der Bezug eingerissen, ist das Möbelstück fehlerhaft. Käufer haben in diesem Fall gesetzliche Gewährleistungsansprüche. Der Händler muss das Möbelstück reparieren oder ein neues liefern. Bei Sesseln oder Sofas mit nicht straff gespannten Polstern können Kuhlen oder Falten im Bezug auftreten. Das müssen die Verbraucher hinnehmen, da es sich um Eigenschaften handelt, die warentypisch sind, hieß es.