Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Konzentrierte Fahndung
Thüringer Polizei arbeitet binnen drei Tagen 475 offene Haftbefehle ab
Als der Leitende Polizeidirektor Dirk Löther aufgefordert wird, zu berichten, wie es den Kolleginnen und Kollegen auf der Straße ergangen sei, bringt er eine Geschichte hervor, die an einen Kriminalfilm erinnert. „Ein Gesuchter hatte seinen Fluchtweg schon vorbereitet“, sagt Löther. Offenbar wollte der per Haftbefehl zur Festnahme ausgeschriebene Mann durch ein Loch in der Wand der Wohnung auf das Hausdach gelangen und dann fliehen – mit der Thüringer Polizei war das nicht zu machen. So wie in anderen Fällen auch. 118 Personen haben Beamte der Polizei zwischen Dienstag und Donnerstag in Haft gesteckt. Gegen alle lagen offene Haftbefehle vor. 247 weitere Frauen und Männer, die per Haftbefehl gesucht wurden, konnten einer Inhaftierung entgehen – und zahlten die Geldstrafe. 475 Haftbefehle wurden so aus der Statistik getilgt.
Damit ist deren Zahl deutlich zurückgegangen. Denn von 2634 offenen Haftbefehlen galten nur 1200 als ermittelbar. Von denen gibt es jetzt 475 weniger.
Innenminister Georg Maier (SPD) machte deutlich, dass auch 17 Haftbefehle gegen Personen, die der politisch-motivierten Kriminalität rechts zugerechnet werden, vollstreckt werden konnten. Ein Schwerpunkt der großangelegten Polizeiaktion, die bis Freitagmorgen geheim geblieben war. „Der Rechtsstaat funktioniert und die Straftäter müssen sehen, dass ihr Handeln nicht ungeahndet bleib“, sagte Maier am Freitag in Erfurt und dankte den mehr als 1400 eingesetzten Polizeibeamten für ihren Einsatz. Polizeipräsident Frank-michael
Schwarz schloss sich diesem Dank ausdrücklich an.
Dirk Löther, der den Einsatz leitete, und seine Mannschaft werden in den nächsten Wochen noch mit der Auswertung der Aktion beschäftigt sein.
Die Mehrzahl der Haftbefehle betraf die Vollstreckung von Ordnungswidrigkeiten sowie den Straftatbestand der Leistungserschleichung. Aber auch Betäubungsmitteldelikte, Bandendiebstahl, Vergewaltigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte waren als Taten registriert.