Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Kaum Geld für die Bestattung
Mühlhausen: Erben zahlen häufig an Verwaltung zurück
Wer springt ein, wenn die Erben die Bestattung nicht zahlen wollen, oder wenn es keine Erben gibt?
Unter den 801 Sterbefällen 2018 übernahm die Stadt Mühlhausen vorerst achtmal die Kosten, weil keine Bestattungspflichtigen bekannt sind. Auch nach mehreren Jahren können die von Stadtverwaltung vorgeschossenen Kosten von Erben eingefordert werden. „Häufig kommt das vor, wenn die Erbfolge vom Amtsgericht nicht geklärt werden konnte oder die Erbausschlagungsverfahren lange dauern, und der Freistaat Thüringen Erbe wird. Der Fiskus erstattet Bestattungskosten jedoch nur soweit, wie aktives Erbvermögen vorhanden ist“, heißt es von einer Rathaussprecherin.
Nach den seit 2016 vom Rathaus bereit gestellten Zahlen werden in rund 60 Prozent der Fälle die Kosten übernommen, sobald sich das Ordnungsamt eingeschaltet hat. Die Gesamtzahl der Fälle, in denen der Streit um die Bestattungskosten im Rathaus landete, bewegt sich zwischen 22 (2014) und 44 (2017).
Wenn Personen zu ermitteln sind, die in der Pflicht sind, die Bestattung zu bezahlen, und aufgefordert werden, sich darum zu kümmern, werden die Ordnungsbehörden eingeschaltet. Die Stadt kümmert sich aus Fristgründen darum, die Einäscherung zu beauftragen. „Hierfür werden die Kosten zunächst ausgelegt. Wenn sich die Bestattungspflichtigen pflichtgemäß um die Beisetzung der Urne kümmern, wird das Geld bei ihnen eingefordert“, heißt es.
Zu Rechtsbehelfsverfahren komme es, wenn sie mittellos sind oder sie sich aus moralischen Gründen weigern, weil kein persönliches Näheverhältnis zum Verstorbenen besteht. „Das sind jedoch keine Gründe, sich seiner Bestattungspflicht zu entziehen“, heißt es aus dem Rathaus. Dort verweist man auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Thüringen. Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit geschaffen, dass die Sozialbehörde die Kosten trägt.