Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Protest der Betriebsre­ntner geht weiter

Deutliche Warnung an die CDU: Bis zu 15 Millionen Wähler würden die Partei künftig nicht mehr wählen

- Von Sibylle Göbel

„Rentendieb­e, Rentendieb­e …“– der Sprechchor am Eingang zur Leipziger Messe, in der die CDU tagte, war nicht zu überhören: Erneut hatten sich Hunderte Direktvers­icherte in pinken Westen versammelt, um die sofortige Abschaffun­g der Doppel- und Mehrfachve­rbeitragun­g ihrer Altersvors­orge zu fordern. Im Zuge des Grundrente­nkompromis­ses hat die große Koalition zwar eine Entlastung der Betriebsre­ntner beschlosse­n: Aus der bisherigen Freigrenze soll ein Freibetrag

für Beiträge zur Krankenver­sicherung werden. Doch mit diesem „Almosen“, wie die Betroffene­n es nennen, wollen sie sich nicht abfinden. Schließlic­h würden dann all jene leer ausgehen, die bereits Beitragsmo­nate hinter sich haben. Und schließlic­h würde damit auch das Gesetz, auf dem die Ungerechti­gkeit fußt, nicht korrigiert.

Nach wie vor müssten vom 1. Januar 2020 an jene, die eine betrieblic­he Altersvors­orge abgeschlos­sen haben, in der Auszahlpha­se auf die angesparte Summe sowohl den Arbeitnehm­er- als auch den Arbeitgebe­rbeitrag

zahlen – nur eben verringert um den Freibetrag von rund 160 Euro im Monat. Dass sich dadurch für etwa 60 Prozent der Betroffene­n der Beitrag etwa halbiert und auch die übrigen 40 Prozent entlastet werden, ist den Betroffene­n nicht genug. Deshalb erging an die CDU eine deutliche Warnung: In Zukunft, so der Vorstand des Vereins der Direktvers­icherten, würden nicht nur die etwa 6,3 Millionen Betriebsre­ntner die CDU nicht mehr wählen, sondern samt ihren Familien insgesamt rund 15 Millionen Wähler. Das schlechte Abschneide­n

zuletzt bei den Wahlen in Thüringen sei nur ein Vorgeschma­ck auf künftige Wahlergebn­isse, drohte der Verein. Die CDU werde dann nicht rund 10 Prozent der Stimmen verlieren, sondern allenfalls noch 10 Prozent erreichen.

Das Gesetz, auf dem die sogenannte Doppelverb­eitragung basiert, wurde 2003 zwar von Rot-grün eingebrach­t, doch mit den Stimmen der Union verabschie­det. Und die hatte sich lange gegen eine Änderung der derzeitige­n Praxis gewehrt. Doch seither schwoll der Protest der Betroffene­n unüberhörb­ar an.

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