Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Stasi-überprüfung bleibt
Cdu-gesetzentwurf geht weiter als rot-rot-grüne Novelle. Keine Parlamentsunwürdigkeit mehr
Die Überprüfung von Landtagsabgeordneten auf eine mögliche Zusammenarbeit mit der Ddrstaatssicherheit und der politischen Polizei K1 soll auch 30 Jahre nach der deutschen Einheit fortgesetzt werden. Darüber herrschte bei der Debatte im Parlament Einigkeit unter den sechs Fraktionen. Doch während Rot-rot-grün den Entwurf für ein neues Abgeordnetenüberprüfungsgesetz vorlegte, das bis 2030 oder 2035 gelten könnte, plädierte die CDU dafür, die Überprüfung im Abgeordnetengesetz dauerhaft festzuschreiben.
„Wir sollten die Laufzeit so wählen, dass mit Sicherheit keine möglichen Täter von damals im Parlament sitzen“, schlug der Spd-abgeordnete Thomas Hartung vor.
In den kommenden Monaten wird in den Landtagsausschüssen weiter über die Gesetzentwürfe beraten. Nach der Sommerpause soll die Novelle stehen. Die ursprüngliche Regelung war in der vergangenen Legislaturperiode ausgelaufen.
Auch inhaltlich geht die Unionsfraktion weiter als die rot-rot-grüne Minderheitskoalition. So soll die Überprüfung erweitert werden auf Personen, die gegenüber der Stasi „rechtlich oder faktisch weisungsbefugt waren“. Bei einem positiven Befund soll erklärt werden dürfen, „dass das betroffene Mitglied das Ansehen des Landtags belastet“habe. Linke-fraktionsvize Katja Mitteldorf bezeichnete das als „euphemistische Umschreibung“der früheren Formulierung zur Parlamentsunwürdigkeit.
Dass nur vor 1970 Geborene überprüft werden sollen – würde 32 der 90 Abgeordneten betreffen-- , erschließe sich ihm nicht, sagte Robert-martin Montag (FDP). Über die Jahreszahl könne man ebenso reden wie über die Verankerung im Abgeordnetengesetz, gab sich Grünen-fraktionschefin Astrid Rothebeinlich kompromissbereit.
„Sie wollen eine Reinwaschung der Täter, nicht nur durch die Hintertür, sondern durch das Hauptportal“, kritisierte Corinna Herold (AFD).