Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
Sexueller Missbrauch in den Ferien
Anklagt ist Rentner aus Saale-holzland-kreis
Das Landgericht Gera befasst sich derzeit zum zweiten Mal mit dem Fall eines Rentners aus dem Saale-holzland-kreis, der im Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs steht. Der Bundesgerichtshof hatte das vorherige Urteil gegen den Mann aufgehoben, so dass eine komplett neue Beweisaufnahme nötig wird.
Im Jahr 2017 hatte eine andere Strafkammer des Gerichtes den Rentner wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner Stiefenkelin zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Doch der Bundesgerichtshof stufte die Urteilsbegründung als nicht ausreichend ein, so dass nun die neunte Strafkammer unter Vorsitz von Harald Tscherner den Fall erneut verhandeln muss.
Am Anklagevorwurf der Staatsanwaltschaft hat sich nichts geändert. Sie wirft dem inzwischen 73 Jahre alten Mann vor, die Enkelin seiner Lebensgefährtin bei Ferienaufenthalten mehrfach sexuell missbraucht zu haben, darunter auch in zwei Fällen mit einem versuchten und einem vollendeten schweren sexuellen Missbrauch. Das Mädchen soll zu den Tatzeitpunkten zwischen sieben und elf Jahre alt gewesen sein. Der Stiefopa soll die gemeinsame Jagd ausgenutzt haben, um sich an dem Kind zu vergehen. Er habe dem Mädchen Geschenke gemacht, damit es ihn nicht verrät.
Aufgeflogen war das ganze durch Zufall. Der Angeklagte soll auch eine andere Enkelin unsittlich berührt haben und bemüht gewesen sein, die 14-Jährige nach dem Baden abzutrocknen. Üblich sei wohl auch gemeinsames Nacktbaden im Pool gewesen. Diese Enkeltochter vertraute sich ihren Eltern an. Deren Bruder wiederum kam darüber nach einem gemeinsamen Besuch im Jugendclub mit seiner Cousine ins Gespräch, die deshalb auch den Mut fasste, sich zu offenbaren.
Das Gericht hat drei weitere Verhandlungstage angesetzt, um zur Entscheidung zu finden. Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.