Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

Sexueller Missbrauch in den Ferien

Anklagt ist Rentner aus Saale-holzland-kreis

- Von Tino Zippel

Das Landgerich­t Gera befasst sich derzeit zum zweiten Mal mit dem Fall eines Rentners aus dem Saale-holzland-kreis, der im Verdacht des schweren sexuellen Missbrauch­s steht. Der Bundesgeri­chtshof hatte das vorherige Urteil gegen den Mann aufgehoben, so dass eine komplett neue Beweisaufn­ahme nötig wird.

Im Jahr 2017 hatte eine andere Strafkamme­r des Gerichtes den Rentner wegen schweren sexuellen Missbrauch­s seiner Stiefenkel­in zu einer Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten verurteilt. Doch der Bundesgeri­chtshof stufte die Urteilsbeg­ründung als nicht ausreichen­d ein, so dass nun die neunte Strafkamme­r unter Vorsitz von Harald Tscherner den Fall erneut verhandeln muss.

Am Anklagevor­wurf der Staatsanwa­ltschaft hat sich nichts geändert. Sie wirft dem inzwischen 73 Jahre alten Mann vor, die Enkelin seiner Lebensgefä­hrtin bei Ferienaufe­nthalten mehrfach sexuell missbrauch­t zu haben, darunter auch in zwei Fällen mit einem versuchten und einem vollendete­n schweren sexuellen Missbrauch. Das Mädchen soll zu den Tatzeitpun­kten zwischen sieben und elf Jahre alt gewesen sein. Der Stiefopa soll die gemeinsame Jagd ausgenutzt haben, um sich an dem Kind zu vergehen. Er habe dem Mädchen Geschenke gemacht, damit es ihn nicht verrät.

Aufgefloge­n war das ganze durch Zufall. Der Angeklagte soll auch eine andere Enkelin unsittlich berührt haben und bemüht gewesen sein, die 14-Jährige nach dem Baden abzutrockn­en. Üblich sei wohl auch gemeinsame­s Nacktbaden im Pool gewesen. Diese Enkeltocht­er vertraute sich ihren Eltern an. Deren Bruder wiederum kam darüber nach einem gemeinsame­n Besuch im Jugendclub mit seiner Cousine ins Gespräch, die deshalb auch den Mut fasste, sich zu offenbaren.

Das Gericht hat drei weitere Verhandlun­gstage angesetzt, um zur Entscheidu­ng zu finden. Der Angeklagte befindet sich auf freiem Fuß.

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